Sitzung vom 5. Mai 2022

Vertretung der Regierung und der Verwaltung für die bilaterale Konzertierung zum Aktionsplan bezüglich des Schutzes besonders gefährdeter ukrainischer Flüchtlinge vor geschlechtsspezifischer sexueller Gewalt

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung bestellt Frau Caroline Hagelstein als Vertreterin der Regierung und Frau Noemie Pfeiffer als Vertreterin der Verwaltung für die bilaterale Konzertierung zum Aktionsplan bezüglich des Schutzes besonders gefährdeter ukrainischer Flüchtlinge vor geschlechtsspezifischer sexueller Gewalt.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

In einem Schreiben vom 12. April 2022 von Herrn Michel Pasteel, Direktor des Instituts für die Gleichstellung von Frauen und Männern, an den Vize-Ministerpräsidenten bittet dieser, um die Bezeichnung eines Vertreters aus der Verwaltung und dem zuständigen Kabinett für die bilaterale Konzertierung zum Aktionsplan bezüglich des Schutzes besonders gefährdeter ukrainischer Flüchtlinge vor geschlechtsspezifischer sexueller Gewalt. 

Dieser Aktionsplan wurde in Konzertierung mit dem Premierminister und dem nationalen Krisenzentrum durch das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern erstellt. Die Studie der UN-MENAMAIS1 im Auftrag der Belspo, SPP politique scientifique, belegt, dass 84% der Teilnehmer, die einen Antrag auf internationalen Schutz in Belgien eingereicht haben, bereits Opfer von sexueller Gewalt wurden. Hier ist hervorzuheben, dass diese sexuelle Gewalt nicht nur während der Flucht, sondern ebenfalls in Belgien vorkommt. 

Das Institut weist auf die Wichtigkeit hin, spezifische Maßnahmen für ukrainische Flüchtlinge zu ergreifen, die zumeist Frauen und Kinder sind und somit besonders schutzbedürftig sind. Der Aktionsplan folgt dabei den Empfehlungen der Academic Network for Reproductive Health and Rights Policies (ANSER) und des European Parliamentary Forum for Sexual and Reproductive Rights (EPF), welches als Schema in der Anlage dargestellt ist.  

Zur Umsetzung des Aktionsplanes möchte sich das Institut mit den Teilstaaten in einer bilateralen Konzertierung austauschen, um anschließend im Comité fédéral de coordination (COFECO) die Resultate vorzulegen. 

Sowohl Frau Caroline Hagelstein des Kabinetts des Vize-Ministerpräsidenten als auch Frau Noemie Pfeiffer des Fachbereichs Familie und Soziales sind bereits von der Regierung in der Sitzung 122 vom 31. Januar 2022 als Vertretung der interdepartementalen Gruppe zur Koordination des Nationalen Aktionsplanes zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt 2021-2025 bestellt worden. Daher wird vorgeschlagen, Frau Caroline Hagelstein als Vertreterin der Regierung und Frau Noemie Pfeiffer als Vertreterin der Verwaltung für die bilaterale Konzertierung zum Aktionsplan bezüglich des Schutzes besonders gefährdeter ukrainischer Flüchtlinge vor geschlechtsspezifischer sexueller Gewalt zu bestellen. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

Regierungsbeschluss der Regierungssitzung 122 vom 31. Januar 2022, Punkt 10 – Vertretung der Regierung und der Verwaltung in der interdepartementalen Gruppe zur Koordination des Nationalen Aktionsplanes zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt 2021-2025 (EXIX/31.01.2022/AA/510)