Sitzung vom 7. April 2022

AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung, Antrag der VoG Behindertenstätten Eupen (P0113)

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung gewährt der VoG Behindertenstätten Eupen für die Laufzeit vom 1. April 2022 bis 31. Dezember 2024 eine projektgebundene AktiF-/AktiF PLUS- Stelle.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die Behindertenstätten Eupen hat am 8. März 2022 einen Antrag auf eine projektgebundene AktiF-Stelle eingereicht.

Die beantragte Stelle soll durch einen Arbeiter besetzt werden, der bisher in Anwendung von Artikel 60§7 des Grundlagengesetzes über die ÖSHZ vom 8. Juli 1976 der Behindertenstätten Eupen zur Verfügung gestellt wurde. Die AktiF-Rechtstexte sehen eine nahtlose Übernahme von Art. 60§7-Arbeitnehmern vor.

Der Arbeitnehmer soll für den individuellen Transport für Menschen mit eingeschränkter Mobilität eingesetzt werden. 

Es liegt ein positives Gutachten des Fachbereichs Beschäftigung vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Genehmigung der zusätzlichen Stelle wird den OB 30 PR 23 ZW 33.02 voraussichtlich jährlich mit maximal 23.964,- € belasten.

4. Gutachten: 

  • Es liegt ein Gutachten des Fachbereichs Beschäftigung vom 9. März 2021 vor.
  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 29. März 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 28. Mai 20018 zur AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung; 
  • Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung.