Sitzung vom 18. November 2021

Genehmigung eines Lastenheftes zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags über die Beförderung von Primarschülern zum Schwimmbad des Sport- und Freizeitzentrums Worriken

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Lastenheft zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags über die Beförderung von Primarschülern zum Schwimmbad des Sport- und Freizeitzentrums Worriken.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Aufgrund der Beschädigungen, die das Schwimmbad LAGO in Eupen durch die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 erlitten hat, kann der Schwimmunterricht für die Primarschulen, die in den Gemeinden Eupen und Lontzen angesiedelt sind, nicht im Schwimmbad LAGO stattfinden. Aus diesem Grund wird der Schwimmunterricht für die betroffenen Schüler von Januar 2022 bis Juni 2022 im Schwimmbad des Sport- und Freizeitzentrums Worriken in Bütgenbach organisiert.

Der vorliegende Auftrag betrifft die Beförderung von Primarschülern aus dem Norden der Deutschsprachigen Gemeinschaft zum Schwimmbad des Sport- und Freizeitzentrums Worriken in Bütgenbach und zurück. Die Fahrten werden von montags bis freitags an Schultagen zu festen Uhrzeiten ausgeführt. 

Der Auftrag beginnt ab dem 10. Januar 2022 und endet am 30. Juni 2022.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der geschätzte maximale Auftragswert liegt bei 82.513,04 EUR (inkl. 6% MwSt.). Die Schätzung beinhaltet die Kosten der Hin- und Rückfahrten (73.523,18 EUR inkl. 6% MwSt) sowie die Wartezeiten der Busse in Worriken (8.989,86 €EUR inkl. 6% MwSt.).

Die Kostenschätzung für die Hin- und Rückfahrten wurde anhand des entsprechenden Maximalpreises der Kilometerpreisspannen, die in der Tabelle der FBAA, CFA – Conseil francophone des exploitants d’autobus et d’autocars et des organisateurs de voyages – tarif scolaire aufgelistet sind, vorgenommen.

Die Wartezeit der Busse in Worriken entspricht der Zeit, die die Schüler und Begleitpersonen im Schwimmbad verbringen und wird abhängig von der Entfernung und der Wetterlage auf ca. 75-90 Minuten geschätzt.

Die Kilometerpreisspannen der o.e. Tabelle der FBAA dienen lediglich der Kostenschätzung. Das Lastenheft verlangt die Berücksichtigung dieser Kilometerpreisspannen nicht, sondern erlaubt es dem Bieter, pro Los einen Festpreis pro Tag anzugeben, der die Kosten der Hin- und Rückfahrt sowie die Kosten der Wartezeiten beinhaltet.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 8. November 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge