Sitzung vom 28. Oktober 2021

Vorschuss auf das Defizit 2021 in der außerschulischen Betreuung für das Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt dem Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung einen Vorschuss auf den Zuschuss zur Deckung des Defizits 2021 in der außerschulischen Betreuung in Höhe von 504.000,00 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das RZKB hat eine Schätzung seiner Liquiditätslage für das Jahr 2021 erstellt. Diese wurde auch im Verwaltungsrat sowie während den strukturell vorgesehen Gremien (Begleitausschüsse, Generalversammlung, ...) thematisiert.

Damit das RZKB seine Liquiditätslage stabilisieren und auch seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann, hat die zuständige Ministerin, Frau Lydia Klinkenberg dem Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung den Vorschlag unterbreitet, das grob geschätzte Defizit des Jahres 2021 in Form eines Vorschusses über den Haushalt 2021 auszuzahlen.

Es handelt sich hier um eine Schätzung, da die Intervention der Gemeinden durch die Corona-Krise ausgesetzt wurde und der Anteil der Deutschsprachigen Gemeinschaft anteilmäßig höher ausfallen wird.

In Anwendung von Artikel 12 des Erlasses der Regierung zur Abfederung der Corona-Krise im Bereich der Kinderbetreuung vom 04.März 2021 übernimmt die Deutschsprachige Gemeinschaft vollständig das durch die Corona-Maßnahmen bedingte Defizit der Standorte der außerschulischen Betreuung. Nach Abrechnung der Gesamtkosten 2021 wird das genaue Defizit festgestellt.                     

3. Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsjahr:                    2021

Finanzstelle:                       50.23

Finanzposition:                  33.02

Zuschuss:                          504.000,00 EUR

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 11. Oktober 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 31. März 2014 über die Kinderbetreuung;
  • Erlass vom 22. Mai 2014 der Regierung über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung;
  • Erlass vom 4.März 2021 der Regierung zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Kriese im Bereich der Kinderbetreuung (IV);
  • Vertrag zur Organisation der außerschulischen Betreuung durch das RZKB und der Bezuschussung durch die Deutschsprachige Gemeinschaft und die neun Gemeinden des deutschen Sprachgebiets vom 30. August 2013.