Sitzung vom 28. Oktober 2021

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder der Jugendkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder der Jugendkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der vorliegende Erlass führt die Vorschrift des Artikels 52 §1 des Dekretes zur Förderung der Jugendarbeit vom 6. Dezember 2011, abgeändert durch das Dekret vom 22. Februar 2016, aus.

Die Kriterien zur Zusammensetzung der Jugendkommission sind erfüllt. Für diese Bestellung konnten 6 Personen für eine Mitgliedschaft in der Jugendkommission berücksichtigt werden.

Mehr als die Hälfte der Mitglieder müssen Vertreter von geförderten Jugendeinrichtungen sein. Bei diesen Vertretern handelt es sich um:

  1. Michèle Radermacher, Katholische Landjugend;
  2. Calvin Keutgen, Ocarina;
  3. Elvire Wintgens, Jugendbüro;
  4. Nicole Keutgen, Infotreff.

Der Jugendrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft schlug den Koordinator Denis Jansen als ihren Vertreter in der Jugendkommission vor. Die Dienststelle der Regierung wird durch André Schmatz vertreten.

Ausgenommen die Vertreter der Dienststelle der Regierung und des Jugendrates, müssen alle Mitglieder sozialpädagogische Qualifikationen aufweisen. Alle Vertreter von Jugendeinrichtungen sind im Besitz eines sozialpädagogischen Diploms (Sozialassistent, spezialisierter Erzieher, Anerkennungsnachweis zum/zur ehrenamtlichen Jugendleiter/in, langjährige Berufserfahrung, …).

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit