Sitzung vom 30. September 2021

Erteilung eines Folgeauftrags im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Erstellung eines gemeinsamen ICT Masterplans für die Krankenhäuser der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Erteilung des Folgeauftrags im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Erstellung eines gemeinsamen ICT Masterplans für die Krankenhäuser der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Höhe von 250.470,00 EUR inkl. MwSt. (207.000,00 EUR ohne MwSt.) und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In 2014 hat die Deutschsprachige Gemeinschaft eine Studie zur Errichtung von gemeinsamen Diensten zwischen den beiden Krankenhäusern und zur Suche eines Partnerkrankenhauses, im Hinblick auf die Netzwerkbildung im Krankenhausbereich, in Auftrag gegeben. Seitdem arbeiten die beiden Krankenhäuser der Deutschsprachigen Gemeinschaft enger zusammen und das CHC Lüttich konnte als Partnerkrankenhaus gewonnen werden.

Der Gesundheitssektor befindet sich seit einiger Zeit in einer Phase der Digitalisierung. So gilt es beispielsweise den föderalen e-Health Plan umzusetzen, die elektronische Patientenakte zu implementieren und die Telemedizin zu entwickeln. Die Deutschsprachige Gemeinschaft möchte die Krankenhäuser bei diesen Herausforderungen unterstützen.

In diesem Kontext wurde die Consultingfirma Solstisse am 8. November 2019 damit beauftragt, die Entwicklung einer gemeinsamen ICT Infrastruktur der beiden Krankenhäuser der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu planen

Unter ICT Infrastruktur wird zusammengesetzte Hardware, Software, Netzwerkressourcen und Dienste, die für die Existenz, den Betrieb und die Verwaltung einer Krankenhaus-ICT-Umgebung erforderlich sind verstanden.

Der Auftrag wurde in drei Phasen unterteilt (Bestandsaufnahme, Erstellung eines gemeinsamen ICT Konzeptes sowie eines Aktionsplans und dessen Auswirkungen auf das Management, die Personalorganisation, die Weiterbildung, die weitere Entwicklung und die Instandhaltung der ICT).

Der Endbericht wurde am 22. April 2021 notifiziert.

Das Ziel des Folgeauftrags besteht darin, die Krankenhäuser bei der Umsetzung des Masterplans zu unterstützen. Dies im Hinblick auf eine optimale Umsetzung des Masterplans und eine bestmögliche Nutzung der ICT Ressourcen im Dienste der strategischen Ziele der beiden Krankenhäuser der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Diese strategische Unterstützung und Reflexion wird während des gesamten Auftrags vorrangig mit den IT-Abteilungen, der Rechtsabteilung und dem allgemeinen Management durchgeführt.

Während der gesamten Umsetzung des Masterplans wird zudem das Projekt “Impact” des Krankenhausnetzwerks MOVE berücksichtigt, bei dem die Auswahl der Software für die elektronische Patientenakte im Mittelpunkt steht. Dies mit dem Hintergrund, sowohl die Netzwerkdynamik als auch die Interessen und die Autonomie der beiden Krankenhäuser der deutschsprachigen Gemeinschaft zu gewährleisten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsjahr:                    2021

Finanzstelle:                       50.16

Finanzposition:                  12.11

Zuschuss:                           250.470,00 €

 

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 20. September 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Beschluss zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags imVerhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung über die Erstellung eines gemeinsamen ICT Masterplans für die Krankenhäuser der Deutschsprachigen Gemeinschaft. (Referenz: FbGS.GW.CC/19.01-00.10.02/19.246)