Sitzung vom 16. September 2021

Zweite Haushaltsanpassung der Einrichtungen öffentlichen Interesses und der Dienste mit getrennter Geschäftsführung für das Haushaltsjahr 2021

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt die zweite Haushaltsanpassung der Einrichtungen öffentlichen Interesses und der Dienste mit getrennter Geschäftsführung für das Haushaltsjahr 2021 gemäß folgender Aufstellung:

 

Alle Angaben in 1.000 EUR

2. Anpassung

 

2021

ADG

 

Einnahmen

8.122

Verpflichtungsermächtigungen

8.194

Ausgabeermächtigungen

8.364

Norm Hoher Finanzrat

-120

Dotation der Gemeinschaft

7.375

Dotation für Investitionsausgaben

265

   

AHS

 

Einnahmen

625

Verpflichtungsermächtigungen

760

Ausgabeermächtigungen

625

Norm Hoher Finanzrat

0

Dotation der Gemeinschaft

472

   

DSL

 

Einnahmen

26.077

Verpflichtungsermächtigungen

34.565

Ausgabeermächtigungen

32.896

Norm Hoher Finanzrat

0

Dotation der Gemeinschaft

16.560

Dotation für Investitionsausgaben

300

   

IAWM

 

Einnahmen

5.054

Verpflichtungsermächtigungen

5.080

Ausgabeermächtigungen

5.080

Norm Hoher Finanzrat

0

Dotation der Gemeinschaft

4.963

Dotation für Investitionsausgaben

20

   

KAL

 

Einnahmen

1.150

Verpflichtungsermächtigungen

1.150

Ausgabeermächtigungen

1.150

Norm Hoher Finanzrat

0

Dotation der Gemeinschaft

945

Dotation für Investitionsausgaben

30

   

DgG Gemeinschaftszentren

 

Einnahmen

3.168

Verpflichtungsermächtigungen

7.111

Ausgabeermächtigungen

6.311

Norm Hoher Finanzrat

-3.143

Dotation der Gemeinschaft

172

Dotation für Investitionsausgaben

0

   

DgG Medienzentrum

 

Einnahmen

379

Verpflichtungsermächtigungen

410

Ausgabeermächtigungen

410

Norm Hoher Finanzrat

-31

Dotation der Gemeinschaft

310

   

DgG Service und Logistik

 

Einnahmen

1.019

Verpflichtungsermächtigungen

1.054

Ausgabeermächtigungen

1.054

Norm Hoher Finanzrat

-35

Funktionsdotation der Gemeinschaft

0

 

Alle Angaben in 1.000 EUR

2. Anpassung

 

2021

 

 

CFA

 

Einnahmen

257

Verpflichtungsermächtigungen

260

Ausgabeermächtigungen

260

Norm Hoher Finanzrat

-3

Funktionsdotation der Gemeinschaft

152

   

KAE

 

Einnahmen

296

Verpflichtungsermächtigungen

304

Ausgabeermächtigungen

304

Norm Hoher Finanzrat

-5

Funktionsdotation der Gemeinschaft

160

   

KAS

 

Einnahmen

353

Verpflichtungsermächtigungen

356

Ausgabeermächtigungen

356

Norm Hoher Finanzrat

-3

Funktionsdotation der Gemeinschaft

134

   

RSI

 

Einnahmen

614

Verpflichtungsermächtigungen

644

Ausgabeermächtigungen

644

Norm Hoher Finanzrat

-5

Funktionsdotation der Gemeinschaft

377

   

ZFP

 

Einnahmen

564

Verpflichtungsermächtigungen

579

Ausgabeermächtigungen

584

Norm Hoher Finanzrat

0

Funktionsdotation der Gemeinschaft

365

 

 

 

Folgende Einrichtungen haben keine zweite Haushaltsanpassung 2021 vorgenommen: BRF, WSR.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Siehe Anhang zu den Anpassungsübersichten und Haushalten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Folgende Einrichtungen beziehungsweise Dienste tragen in Ihren Haushalt eine Dotationserhöhung im Vergleich zur ersten Haushaltsanpassung ein (Zahlen in 1.000 EUR dargestellt):

 

Einrichtung

Dotation 2021 1HHAP

Erhöhung der Dotation 2021

Dotation 2021 2HHAP

 

 

 

 

Arbeitsamt

7.203

+172

7.375

AHS

422

+50

472

IAWM

4.944

+19

4.963

Kaleido

364

+13

377

 

Diesen Dotationserhöhungen wird in der Planung zur zweiten Haushaltsanpassung 2021 des Ministeriums Rechnung getragen.

Folgende Einrichtungen planen für das Haushaltsjahr 2021 nach zweiter Haushalts-anpassung mit einem negativen Haushaltsergebnis nach der Norm des Hohen Finanzrates (Zahlen in 1.000 EUR dargestellt):

 

Haushaltsergebnis

Einrichtung

2021

   

Arbeitsamt

-5

DgG Gemeinschaftszentren

-3.143

DgG Medienzentrum

-31

DgG Service und Logistik

-35

CFA

-3

KAE

-5

KAS

-3

RSI

-5

 

4. Gutachten:

Alle laut den Verfahrensanweisungen 4.9 beziehungsweise 4.10 zur Erstellung der Haushalte der Einrichtungen öffentlichen Interesses beziehungsweise der Dienste mit getrennter Geschäftsführung erforderlichen Gutachten wurden angefragt.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Mai 2009.