Sitzung vom 1. Juli 2021

Erlass der Regierung zur Finanzierung der Gemeinden durch die Deutschsprachige Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt den Gemeinden des deutschen Sprachgebietes im Rahmen der COVID-Gesundheitskrise zusätzliche Dotationen in Höhe von insgesamt 659.322,83 € für das Jahr 2021.

Die vorgesehenen Mittel werden wie folgt unter den einzelnen Gemeinden aufgeteilt:

 

  • Amel:                                   48.516,53 €
  • Büllingen:                            52.640,77 €
  • Burg-Reuland:                    35.852,36 €
  • Bütgenbach:                       49.397,75 €
  • Eupen:                                189.182,21 €
  • Kelmis:                                74.626,09 €
  • Lontzen:                              42.739,17 €
  • Raeren:                               77.693,28 €
  • Sankt Vith:                         88.674,67 €

 

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Dekret vom 15. Dezember 2008 sieht vor, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft den Gemeinden des deutschen Sprachgebietes jährliche Dotationen ausbezahlt. Zur Unterstützung im Rahmen der COVID-Gesundheitskrise und den in diesem Kontext anfallenden Mehrkosten bzw. Mindereinnahmen wird für das Jahr 2021 die Auszahlung zusätzlicher Mittel vorgesehen. Die rechtliche Grundlage ist das Krisendekret 2020 vom 6. April 2020, Artikel 8.4, eingefügt durch das Dekret vom 10. Dezember 2020;

Der angewendete Verteilerschlüssel für diese Zusatzdotation ist der der Ausgabendotation des aktuellen Systems. Die Ausgabendotation basiert auf Kriterien, für die ebenfalls der Durchschnitt der sechs letzten vorliegenden Jahreswerte berücksichtigt wird. Im Einzelnen handelt es sich um fünf Bedürfniskriterien mit unterschiedlicher Gewichtung:

  • Allgemeine Bedürfnisse – Basisdotation zu gleichen Teilen:                           5%
  • Allgemeine Bedürfnisse - Einwohnerdotation: ;                                             45%
  • Zentralität – Anzahl Arbeitnehmer:                                                                20%
  • Streuung der Bevölkerung - Gemeindefläche:                                                15%
  • Sozialer und urbaner Charakter – Anzahl Arbeitslose:                                   15%

 

Der Zuschuss wird auf die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel begrenzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Dotationen in Höhe von insgesamt 659.322,83 € werden angerechnet auf die Kredite, die im OB 20 – PR 14 – ZW 43.21 eingetragen sind.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 12. März 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Krisendekret 2020 vom 6. April 2020, Artikel 8.4, eingefügt durch das Dekret vom 10. Dezember 2020.
  • Dekret vom 10. Dezember 2020 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2021.
  • Dekret vom 15. Dezember 2008 über die Finanzierung der Gemeinden und öffentlichen Sozialhilfezentren durch die Deutschsprachige Gemeinschaft.