Sitzung vom 4. März 2004
Gemeinsame Vereinbarung über die nachbarschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Punkt 4 :
1. Beschlussfassung
Die Regierung verabschiedet die Gemeinsame Vereinbarung über die nachbarschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.
Der Ministerpräsident wird mit der Unterzeichnung der Gemeinsamen Vereinbarung beauftragt.
2. Erläuterungen
Die Beziehungen zu Nordrhein-Westfalen bestehen auf formeller und informeller Basis seit langen Jahren. Anlässlich des Besuches des Ministerpräsidenten von NRW in Eupen soll nun eine allgemeine Vereinbarung dieser Zusammenarbeit und den Kontakten einen offiziellen Rahmen geben.
Die Zusammenarbeit findet in all den Bereichen statt, die zu den Kompetenzen beider Regionen gehören.
Dem Text der Erklärung ist ebenfalls eine Liste möglicher Projekte und Arbeitsvorhaben beigefügt, die den Wunsch der beiden Seiten nach einer verstärkten grenzüberschreitenden Kooperation verstärken soll.
Die Gemeinsame Erklärung wird am 4. März 2004 in Eupen durch die beiden Ministerpräsidenten, Karl-Heinz Lambertz und Peer Steinbrück, unterzeichnet.
3. Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen keine direkten Auswirkungen.
4. Gutachten
Es sind keine Gutachten erforderlich.
5. Rechtsgrundlage
Belgische Verfassung, Artikel 130