Sitzung vom 12. September 2002

Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Großherzogtum Luxemburg

Punkt 4 :

1. Beschlussfassung

Die Regierung stimmt dem Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Großherzogtum Luxemburg zu.
Der Ministerpräsident wird mit der Unterzeichnung dieses Abkommens beauftragt.

2. Erläuterungen

Die Zusammenarbeit zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und Luxemburg beruhte vor allen Dingen auf dem belgisch-luxemburgischen Kulturabkommen von 1967. Dieses Abkommen soll nun durch ein direktes Abkommen zwischen den beiden Partnern ersetzt werden.
Folgende Bereiche sind durch das Abkommen betroffen : Unterrichtswesen, berufliche Bildung, Beschäftigung, Sport und Kultur, Tourismus, ständige Weiterbildung, Medien, Gesundheit, Behinderte, Jugend und Familie, Senioren, Jugendhilfe sowie Denkmal- und Landschaftsschutz.
Beide Parteien unterstützen die Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Einrichtungen, die in diesen Bereichen tätig sind.
Das Abkommen wird im Herbst 2002, voraussichtlich im November, unterzeichnet.

3. Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen werden erst bei der Durchführung von konkreten Projekten entstehen

4. Gutachten

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 30. August 2002 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage

Belgische Verfassung, Artikel 130