Beschwerden unserer Bürgerinnen und Bürger

Sind Sie unzufrieden mit einer Dienstleistung des Ministeriums oder der Regierung? Dann können Sie bei einem Mitarbeiter der Direktion Beschwerde einreichen. Die VoG Verbraucherschutzzentrale steht Ihnen bei Bedarf auch zur Seite.

Auf einem Notizblock steht „Beschwerde“. Der Block liegt auf einem Laptop und daneben liegen ein Kugelschreiber und ein Handy.

Es ist durchaus möglich, dass Sie über einen Verbesserungsvorschlag hinausgehen und eine Beschwerde einreichen wollen. Dazu bieten sich mehrere Möglichkeiten an.

Wenn das Ministerium oder die Regierung dem Bürger auf einen Antrag hin eine vollständige oder partielle Absage erteilen, muss diese Absage:

  • die Angaben des sachzuständigen Mitarbeiters zu dieser konkreten Akte aufweisen. Er kann Ihnen als erster Ansprechpartner bei Bedarf weiterführende Auskünfte erteilen.
  • auch eine Rechtsbehelfsbelehrung aufweisen. Meist befindet sich dieser Textbaustein auf der letzten Seite des behördlichen Schreibens.

Diese Rechtsbehelfsbelehrung ist eine wichtige Information. Sie nennt Ihnen die – je nach Sachgebiet und Akte unterschiedlichen – amtlichen Instanzen für verwaltungsrechtliche oder gerichtliche Einsprüche und die Fristen und Formen des Klageweges.

Möchten Sie statt einer rechtsverbindlichen Klage bei einer amtlichen Instanz erst einmal eine Beschwerde zu Händen der Direktion des Ministeriums einreichen, so hilft Ihnen ein elektronisches Formular, Ihre Beschwerde zu präzisieren.

Bitte beachten Sie:

  • das an dieser Stelle beschriebene Beschwerdeverfahren richtet sich nach den Vorgaben des Dekrets vom 21. Februar 2022 zur Festlegung verschiedener Instrumente des Informations- und Beschwerdemanagements in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
  • das Beschwerdeverfahren gemäß Dekret vom 21. Februar 2022 setzt nicht die Formen und Fristen aus, die für verwaltungsrechtliche oder gerichtliche Einsprüche bei einer amtlichen Instanz gelten.

Interne Anlaufstelle des Ministeriums und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft 

Im Sinne des Artikel 7 und 11 des Dekrets vom 21. Februar 2022 können Beschwerden zu Dienstleistungen des Ministeriums oder der Regierung bei einer im Beschwerdeverfahren unabhängige Person eingereicht werden. Die Kontaktangaben finden Sie unter „Mehr zum Thema“.

Externe Anlaufstelle: die VoG Verbraucherschutzzentrale

Am 22. März 2022 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft gemäß Artikel 3 des Dekrets vom 21. Februar 2022 die VoG Verbraucherschutzzentrale als zentrale und neutrale Anlaufstelle in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zum Beistand im Beschwerdemanagement anerkannt.

Sie gewährt den Bürgerinnen und Bürgern allgemeine Orientierungshilfen und Auskünfte, wenn sie eine Beschwerde bei Behörden einreichen möchten.

Der Beistand der VoG Verbraucherschutzzentrale ist für den Bürger unverbindlich. Sie finden unter „Mehr zum Thema“ die Kontaktdaten der VoG Verbraucherschutzzentrale.

Datenschutz

 

Sowohl das Vorschlagswesen, das Beschwerdemanagement als auch die Meldekanäle für Hinweisgeber schützen Ihre personenbezogenen Daten im Sinne der europäischen Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016.

 

Weiterführende Informationen zum Schutz Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutz-Erklärung des vorliegenden Informationsportals.