Der nicht-dringende Krankentransport

Wann greift diese Art von Transport? Wenn ein Patient für einen geplanten medizinischen Eingriff, der nicht dringend ist, befördert wird. Dies kann etwa für einen Krankenhausaufenthalt, eine Behandlung oder Untersuchung der Fall sein. Der Transport erfolgt zu, von oder zwischen Gesundheitseinrichtungen (etwa ein Krankenhaus) oder Leistungserbringern (beispielsweise einem Kinesiotherapeut).

Zuständigkeit

Der nicht-dringende Krankentransport fällt in die Zuständigkeiten der Gemeinschaften. Konkret liegt in deren Händen,

  • Dienste für nicht-dringende Krankentransporte zuzulassen und zu schließen
  • zu kontrollieren, ob die gesetzlichen Standards eingehalten werden, sprich
    • die obligatorische Ausbildung von Rettungssanitätern
    • die Ausrüstung, die sich im Krankenwagen befinden muss
    • die administrativen Auflagen der Betreiber gegenüber den Behörden
    • die Preisgestaltung für Transporte

Vorteile für den Patienten

Indem ausgebildetes Fachpersonal die zu behandelnde Person begleitet, fühlt diese sich wohler und sicherer:

  • Es kann den Patienten hoch- oder anheben und richtig positionieren.
  • Es stellt die Hilfsmittel bereit, die den Patienten begleiten können (Krücken, Rollstuhl, Wagen für die Sauerstoffflasche, Gehhilfe mit oder ohne Sitz).
  • Es kann den Patienten immobilisieren, um seine Sicherheit während des Transports zu gewährleisten.
  • Es prüft, ob der Zustand des Patienten stabil bleibt.
  • Wenn sich der Zustand des Patienten verschlechtert oder der Patient eine dringende Behandlung benötigt, benachrichtigt es die Notrufzentrale und leistet dem Patienten während der Wartezeit Erste Hilfe.

Dringender Transport versus nicht-dringender Transport

Der Krankenwagen für nicht-dringende Krankentransporte befördert einen Patienten, dessen Zustand stabil ist. Während der Fahrt wird dieser überwacht. Da kein Anruf bei 112 erfolgt, kann der Patient das Zielkrankenhaus oder den Gesundheitsdienstleister frei wählen.

Allerdings kann es notwendig sein, den Patienten in ein bestimmtes Krankenhaus zu bringen, wenn

  • sein Gesundheitszustand es erfordert
  • technische Gründe dies notwendig machen

Wenn eine Person notfallmedizinisch versorgt und transportiert werden muss, erfolgt ein Anruf an die Notrufzentrale über die 112. Im Krankenwagen umgeben Rettungssanitäter, ein Krankenpfleger oder sogar ein Notarzt die zu behandelnde Person. In diesem Fall hat der Patient keine Wahl und wird in das nächstgelegene und ausreichend ausgestattete Krankenhaus gebracht.

Die Fahrzeuge für den nicht dringenden Krankentransport

  • tragen keine sichtbaren "112"-Markierungen
  • verfügen nicht über die gleiche Ausstattung

wie ein Krankenwagen für den dringenden Transport.

Anerkannte Dienste

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft erkennt die Dienste für den nicht-dringenden Transport an. Eine Liste der anerkannten Dienste finden Sie im Downloadbereich.

Preise

Die Gebühren für einen nicht-dringenden Krankentransport unterscheiden sich je nach Gemeinschaft. Gegebenenfalls fallen zusätzliche Kosten für medizinische Begleitung etwa für eine Sauerstoffversorgung an.

Tarife

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft müssen die Krankentransportdienste folgende Höchsttarife und Errechnungsmodi der Tarife einhalten:

  1. Pauschalbetrag von 50 Euro für die Annahme und die 10 ersten Kilometer;
  2. Betrag von 4,50 Euro für jeden zusätzlichen Kilometer zwischen dem 11ten und 20ten Kilometer
  3. Betrag von 3,50 Euro pro Kilometer ab dem 21ten Kilometer;
  4. gegebenenfalls einen Betrag von 35 Euro pro 30 Minuten Wartezeit.

Diese Beträge passen sich dem Index und seiner Entwicklung an. Dieser ist online einsehbar über den weiterführenden Bereich.

Beispiel:

  • Basisindex Juni 2004: 141,03
  • Index Dezember 2022: 220,51
  • Multiplikationskoeffizient: 220,51/141,03 = 1,5636

Pauschalbetrag für die Annahme und die 10 ersten Kilometer

50,00 Euro x 1.5636 (Koeffizient) = 78,18 Euro

Der Maximaltarif für diesen Pauschalbetrag darf bei 78,18€ liegen.

Distanz

Um die Kilometer für die Hin- und Rückfahrt zu berechnen, nimmt man die Distanz zwischen dem Ort,

  • wo der Krankentransport stationiert, ist
  • zu dem der Patient gebracht werden muss

Die Tarife müssen am Sitz des Dienstes und in jedem Fahrzeug sichtbar aufgehängt werden und dem Nutznießer auf Anfrage mitgeteilt werden. Die Rechnung muss die berechneten Beträge, die detaillierten Kilometer und den Tarif pro Kilometer beinhalten.

Beschwerden

Wenn Sie unzufrieden sind oder sich beschweren möchten, wenden Sie sich in einem ersten Schritt am besten an den betroffenen Dienst, um die Sachlage zu klären.

Wenn Sie die Situation nicht mit dem Krankentransportdienst klären können, können Sie mit ihrer Beschwerde ans Ministerium wenden.

Ausbildung

Um diesen Beruf ausüben zu können, muss ein Krankenwagenfahrer, der für nicht-dringende Transporte eingesetzt wird,

  • eine Ausbildung von mindestens 160 Stunden absolvieren
  • pro Jahr an einer Fortbildung von mindestens 8 Stunden pro Jahr teilnehmen