Sitzung vom 29. Oktober 2026
Abänderung der internen Geschäftsordnung des gemischten Berufungsausschusses
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt die Geschäftsordnung des im Zusammenarbeitsabkommen vom 14. November 2019 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Ausübung der Zuständigkeiten im Bereich der Raumordnung und gewisser verbundener Bereiche genannten gemischten Berufungsausschusses.
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Der gemischte Berufungsausschuss, der laut Zusammenarbeitsabkommen vom 14.11.2019 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Ausübung der Zuständigkeiten im Bereich der Raumordnung und gewisser verbundener Bereiche zuständig ist, um über Beschwerden gegen die Beschlüsse über Globalgenehmigungsanträge im deutschen Sprachgebiet zu entscheiden, hat beschlossen, die bestehende Geschäftsordnung anzupassen.
Der gemischte Berufungsausschuss setzt sich aus den Ministern der Wallonischen Regierung, die für Umwelt und Mobilität zuständig sind, sowie aus dem Minister der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der für Raumordnung und Städtebau zuständig ist, oder deren Beauftragten zusammen.
Die vorgeschlagenen Abänderungen ergeben sich zum einen aus den zwischenzeitlichen Entwicklungen der einschlägigen Gesetzgebung und zum anderen aus den Erfahrungen, die bei der Anwendung der Geschäftsordnung in den vergangenen sechs Jahren gesammelt wurden.
Da die sogenannte „integrierte Genehmigung“ nicht mehr besteht, sind sämtliche diesbezüglichen Bestimmungen und Verweise aus dem Text zu entfernen.
Zudem wird festgelegt, dass der für Raumordnung zuständige Minister der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft den Vorsitz des gemischten Berufungsausschusses dauerhaft wahrnimmt.
Ferner ist vorgesehen, dass jede neu gebildete Regierung die vorliegende Geschäftsordnung innerhalb eines Jahres nach ihrem Amtsantritt billigt.
Darüber hinaus wird ausdrücklich festgehalten, dass die Äußerungen und Stellungnahmen der Mitglieder des Ausschusses der Vertraulichkeit unterliegen.
Schließlich wird klargestellt, dass bei ausbleibender Einigung weitere Sitzungen einberufen werden können, um eine Beschlussfassung herbeizuführen.
Abschließend werden noch kleinere formale Abänderungen eingefügt.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es gibt keine finanziellen Auswirkungen.
4. Gutachten:
Es werden keine Gutachten angefragt.
5. Rechtsgrundlage:
- Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Ausübung der Zuständigkeiten im Bereich der Raumordnung und gewisser verbundener Bereiche vom 14. November 2019
- Ausführungszusammenarbeitsabkommen zwischen der Wallonischen Regierung und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft über den für Global- und integrierte Genehmigungen zuständigen gemischten Berufungsausschuss vom 19. November 2020