Sitzung vom 29. Oktober 2026
Programmdekretentwurf 2026
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Programmdekretentwurf 2026.
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen, wird damit beauftragt, den Dekretentwurf im Parlament zu hinterlegen.
2. Erläuterungen:
Wie es in den letzten Jahren zur gängigen Praxis geworden ist, liegt auch dieses Jahr ein Programmdekret vor. Weil der Dekretentwurf Bestimmungen in den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen der Deutschsprachigen Gemeinschaft beinhaltet, wird auf den Kommentar zu den einzelnen Artikeln hingewiesen.
Der Programmdekretentwurf beinhaltet Abänderungen in folgenden Bereichen:
- Personenbezogene Angelegenheiten
- Kulturelle Angelegenheiten
- Unterrichtswesen
- Beschäftigung
- Denkmalschutz
- Tourismus
- Raumordnung und Städtebau
- Wohnungswesen
- Lokale Behörden
- Bestattungen und Grabstätten
- Kulte
- Infrastruktur
- Finanzen und Haushalt
- Verschiedenes
Als transversale Maßnahme ist die Anpassung der Verweise auf das neue Strafgesetzbuch in allen bestehenden Dekreten vorgesehen.
Zudem soll mit dem Programmdekret die teilweise Umsetzung folgender EU-Richtlinien vorgenommen werden:
- Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates
- Richtlinie (EU) 2019/882 des europäischen Parlamentes und des Rats vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
- Richtlinie (EU) 2024/1265 des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten
Zu dem Dekretvorentwurf bzw. zu den relevanten Kapiteln wurden im Vorfeld ein Gutachten folgender Gremien und Einrichtungen beantragt:
- Beirat für Gesundheit
- Beirat für Seniorenunterstützung
- Rat für Familienleistungen
- UNIA
- Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern
- Verwaltungsausschuss für den Bereich selbstbestimmtes Leben
- Beirat für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt
- Jugendrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft
- Beirat für Mediendienste
- Wirtschafts- und Sozialrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft
- Beirat für Raumordnung
- Beirat für Wohnungswesen und Energie
- Arbeitgeberverbände AGV329 und AnikoS
- Datenschutzbehörde (Gutachten Nrn. 172/2026, 177/2026 und 197/2026)
- Staatsrat (Gutachten Nr. 79.988/1-2-3-4-16-17)
Im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 2011/93/EU hatte die Regierung vor dem Hintergrund der Umsetzungsfristen und in Reaktion auf eine entsprechende Rückmeldung der Europäischen Kommission einen separaten Dekretvorentwurf ausgearbeitet. Da dieser vor allem auf eine technische Umsetzung der Vorgaben abzielt, wurde letztendlich beschlossen, die Bestimmungen in den vorliegenden Programmdekretentwurf zu übertragen.
Zu dem genannten separaten Dekretvorentwurf wurde ein Gutachten folgender Gremien und Einrichtungen beantragt:
- Beirat für Gesundheit
- Datenschutzbehörde (Nr. 99/2026)
- Staatsrat (Nr. 78.880/16)
Im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 hatte die Regierung vor dem Hintergrund der Umsetzungsfristen und in Reaktion auf eine entsprechende Rückmeldung der Europäischen Kommission einen separaten Dekretvorentwurf ausgearbeitet. Da dieser vor allem auf eine technische Umsetzung der Vorgaben abzielt, wurde letztendlich beschlossen, die Bestimmungen in den vorliegenden Programmdekretentwurf zu übertragen.
Zu dem genannten separaten Dekretvorentwurf wurde ein Gutachten folgender Gremien und Einrichtungen beantragt:
- Beirat für Mediendienste
- Staatsrat (Nr. 80.043/3)
Die Bemerkungen, die die zu dem Dekretvorentwurf eingeholten Gutachten betreffen, wurden aus Gründen der besseren Lesbarkeit in die Kommentare zu den einzelnen Artikeln eingearbeitet.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Folgende Artikel des vorliegenden Dekretvorentwurfs führen zu finanziellen Auswirkungen bzw. bedürfen einer Erklärung hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen:
Art. 89 bis 92
Hierdurch werden die per Vertrag gewährten finanziellen Mittel (Personal- und Funktionskosten) für die Organisation einer Kinderaufsicht eingespart. Die Zuschusssumme belief sich in den vergangenen Jahren zwischen ca. 110.000 € und 180.000 €.
Art. 123, 124 und 127
Die entsprechenden Mittel werden im Rahmen der HH-Planung auf dem Posten OB 40 PR 16 ZW 33.70 vorgesehen.
Art. 163 bis 174
Mit der Einführung des Kapitels entstehen keine Kosten, erst wenn tatsächlich ein Projektaufruf veröffentlicht wird. Der Grund für die Einführung dieses Kapitels ist die Ausbildung zum Office Assistant, die seit 2026 vom ZAWM im Auftrag der Regierung/ADG durchgeführt wird.
Im Haushalt stehen für das Jahr 2026 und auch für das Jahr 2027 100.000 € zur Durchführung von Pilotprojekten zur Fachkräftesicherung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im OB 30 PR 23 ZW 32.01 zur Verfügung. Davon waren 53.000 € für die Office Assistent Ausbildung.
Art. 226 bis 230
Die in diesen Artikeln vorgesehenen Maßnahmen führen zu einer Mehrbelastung des Haushalts in Höhe von 325.000 €.
Durch Artikel 227 wird die Sonderdotation für Sozialwohnungen um 500.000 € erhöht. Im Rahmen der 1. Haushaltsanpassung des Haushalts 2026 vom 22. Juni 2026 wurde der Posten OB 20 PR 14 ZW 43.22 entsprechend erhöht.
Durch Artikel 228 wird der Solidaritätsfonds aufgehoben. Dieser enthielt Mittel in Höhe von 150.000 €. Allerdings wurden diese in die Übergangsregelung überführt, die Artikel 230 einführt (Art. 34.4). Diese Übergangsregelung gilt für die Jahre 2027-2031 und begünstigt die Gemeinden Lontzen und Burg-Reuland. Der Gesamtbetrag, der diesen Gemeinden zusteht, beträgt insgesamt 300.000 €, d.h. der vorerwähnte Betrag von 150.000 € wurde verdoppelt. Diese Mehrbelastung wird im Haushalt im OB 70 PR 03 ZW 31.21 abgebildet.
Bis hierhin beträgt die Erhöhung der den Gemeinden zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel 650.000 €. Da mit den Gemeinden vereinbart wurde, dass sie selbst die Hälfte der Erhöhung tragen müssen, wird eine entsprechende Minderung der Gemeindedotation im OB 20 PR 14 ZW 43.21 vorgenommen. Dies ergibt sich auch aus Artikel 226, der diesen Betrag von der Ausgabendotation abzieht.
4. Gutachten:
Folgende Gutachten liegen vor:
- Beirat für Gesundheit
- Beirat für Seniorenunterstützung
- Rat für Familienleistungen
- UNIA
- Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern
- Verwaltungsausschuss für den Bereich selbstbestimmtes Leben
- Beirat für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt
- Jugendrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft
- Beirat für Mediendienste
- Wirtschafts- und Sozialrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft
- Beirat für Raumordnung
- Beirat für Wohnungswesen und Energie
- Arbeitgeberverbände AGV329 und AnikoS
- Datenschutzbehörde (Gutachten Nrn. 172/2026, 177/2026 und 197/2026)
- Staatsrat (Gutachten Nr. 79.988/1-2-3-4-16-17)
Zudem werden die im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinien 2011/93/EU und (EU) 2019/882 im Rahmen von anderen Dekretinitiativen eingeholten Gutachten dem vorliegenden Dekretentwurf beigefügt.
5. Rechtsgrundlage:
- Artikel 139 der Verfassung
- Gesetz vom 31. Dezember 1983 zur Reform der Institutionen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 4
- Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 4 §1 Nummern 4, 6, 7, 9, Artikel 5 §1 I Nummern 1, 3, 8, II Nummern 1, 2, 3, 4, IV, Artikel 6 §1 I Nummern 1, 7, IV und IX