Sitzung vom 21. Oktober 2026
Verabschiedung des Entwurfs eines Geschäftsführungsvertrages zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Zeitraum 2027 bis 2030
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt den Entwurf eines Geschäftsführungsvertrag 2027-2030 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Der Minister für Kultur, Sport, Tourismus und Medien wird beauftragt, dem Parlament den Entwurf des Geschäftsführungsvertrag zur Zustimmung zu übermitteln.
2. Erläuterungen:
Der Geschäftsführungsvertrag legt für den Zeitraum 2027–2030 die vom Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft (hiernach „BRF“) zu erbringenden Leistungen, die strategischen Entwicklungsziele, die Modalitäten zur Bewertung der Vertragserfüllung sowie die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen fest. Er konkretisiert damit den öffentlich-rechtlichen Auftrag, der dem BRF durch das Dekret vom 27. Juni 1986 über das Belgische Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft übertragen wird.
Der Vertragsentwurf trägt den tiefgreifenden Veränderungen der Medienlandschaft Rechnung. Die zunehmende digitale und zeitunabhängige Mediennutzung, die wachsende Bedeutung digitaler Plattformen, die Verbreitung von Desinformation sowie neue technologische Entwicklungen verändern die Bedingungen, unter denen der BRF seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt. Vor diesem Hintergrund soll der BRF bis 2030 zu einem modernen, plattformübergreifenden Medienhaus weiterentwickelt werden. Dabei bleiben die verlässliche journalistische Grundversorgung in deutscher Sprache, die redaktionelle Unabhängigkeit und die regionale Verankerung des BRF die tragenden Grundlagen seiner Tätigkeit.
Der BRF nimmt innerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine besondere gesellschaftliche, kulturelle und demokratische Funktion wahr. Er gewährleistet ein unabhängiges deutschsprachiges Informations- und Medienangebot, stärkt die Sichtbarkeit der deutschen Sprache innerhalb der belgischen Medienlandschaft und trägt zur regionalen Identität sowie zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Einen besonderen Stellenwert haben die Berichterstattung über die Deutschsprachige Gemeinschaft, das belgische Zeitgeschehen und die angrenzenden Regionen sowie die Einordnung europäischer und internationaler Entwicklungen aus ostbelgischer Perspektive. Die Standorte Eupen, St. Vith und Brüssel sichern dabei sowohl die regionale Nähe als auch die unmittelbare Anbindung an die politischen und gesellschaftlichen Entscheidungszentren.
Zur Erfüllung seines Auftrags gestaltet der BRF weiterhin die auditiven Mediendienste BRF1, BRF2 und BRF-DLF sowie audiovisuelle, digitale und soziale Medienangebote. Der Hörfunk bleibt ein zentraler Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Angebots und besitzt insbesondere für die flächendeckende Versorgung sowie die Information der Bevölkerung in Krisen- und Ausnahmesituationen eine hohe Bedeutung. Gleichzeitig sollen digitale Audio- und Videoangebote, das Nachrichtenportal brf.be, die Mediathek und die Präsenz auf sozialen Plattformen weiterentwickelt werden. Inhalte sollen verstärkt medienübergreifend konzipiert und entsprechend den Nutzungsgewohnheiten der jeweiligen Zielgruppen für unterschiedliche Ausspielwege aufbereitet werden.
Ein Schwerpunkt des neuen Geschäftsführungsvertrags liegt auf der schrittweisen digitalen Transformation des BRF. Nach dem Ansatz „Digital First“ sollen personelle und organisatorische Ressourcen stärker auf digitale Produktions- und Verbreitungsformen ausgerichtet werden. Dies umfasst insbesondere den Ausbau digitaler Bewegtbildangebote, die Weiterentwicklung der Mediathek und anderer zeitunabhängig nutzbarer Angebote, die Prüfung neuer Anwendungen und Verbreitungsformen sowie eine zielgruppengerechte Präsenz auf sozialen Medien. Besonderes Augenmerk gilt der Ansprache jüngerer Zielgruppen durch digitale Kurz-, Audio-, Video- und Interaktionsformate sowie durch Kooperationen mit Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen.
Der Vertragsentwurf schafft zudem einen Rahmen für den verantwortungsvollen Einsatz neuer Technologien und künstlicher Intelligenz. Entsprechende Anwendungen können insbesondere zur Unterstützung von Rechercheprozessen, Transkriptionen, technischen Arbeitsabläufen und der Aufbereitung von Inhalten eingesetzt werden. Die zentrale redaktionelle Verantwortung und die journalistischen Entscheidungen verbleiben jedoch stets bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Maßgeblich sind dabei die journalistischen Standards und die hausinterne KI-Charta des BRF. Datenschutz, Datensicherheit und digitale Souveränität bilden weitere verbindliche Grundlagen der technologischen Entwicklung.
Im Bereich der technischen Infrastruktur sind während der Vertragslaufzeit wesentliche Modernisierungsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehören insbesondere die Erneuerung der Hörfunkstudios im Funkhaus Eupen, die fortlaufende Modernisierung der IT- und Sicherheitsinfrastruktur, der Ausbau technischer Redundanzen und Backup-Lösungen sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Betriebs- und Krisenfestigkeit. Auch die weitere Entwicklung von DAB+ und die Schaffung der rechtlichen und regulatorischen Voraussetzungen für einen Übergang des Pilotprojekts „Ostbelgien 8A“ in einen dauerhaften Regelbetrieb werden berücksichtigt. Ergänzend sind verschiedene Renovierungs- und Infrastrukturmaßnahmen im Funkhaus vorgesehen, wobei Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und wirtschaftliche Tragbarkeit zu beachten sind.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Sicherung und Zugänglichmachung des audiovisuellen Erbes der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Aufbauend auf der Digitalisierung des historischen Audioarchivs und dem Projekt „BRF-Zeitreise“ soll die digitale Erschließung der Archivbestände fortgeführt werden. Für die strukturierte Digitalisierung und langfristige Sicherung des historischen Videoarchivs wird eine vertiefte Zusammenarbeit mit der Regierung, dem Zentrum für Ostbelgische Geschichte und spezialisierten Partnern angestrebt.
Der BRF soll außerdem seine Tätigkeiten zur Förderung der Medienkompetenz weiterentwickeln. Hierzu zählen insbesondere Kooperationen mit Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, spezifische Angebote für Schulen, die Vermittlung journalistischer Arbeitsweisen sowie die Sensibilisierung für Desinformation und manipulative Inhalte. Durch Veranstaltungen, Funkhausführungen und weitere Beteiligungsformate soll zugleich der unmittelbare Austausch mit der Bevölkerung gestärkt werden. Der BRF führt darüber hinaus seine Produktionen, Veranstaltungen und Partnerschaften mit kulturellen, gesellschaftlichen, sportlichen und institutionellen Akteuren fort und trägt damit zur Sichtbarkeit und Vielfalt des gesellschaftlichen Lebens in Ostbelgien bei.
Die Umsetzung des Geschäftsführungsvertrags wird anhand quantitativer Kennzahlen und qualitativer Wirkungskriterien bewertet. Berücksichtigt werden insbesondere die journalistische Grundversorgung, die digitale Reichweite und Nutzung, die plattformübergreifende Verbreitung, die Erreichung unterschiedlicher Zielgruppen, die Wahrnehmung des BRF als glaubwürdige Informationsquelle, die Barrierefreiheit, die Innovationsfähigkeit sowie der gesellschaftliche Mehrwert seiner Angebote. Die Kennzahlen können im Einvernehmen mit dem Begleitausschuss während der Vertragslaufzeit weiterentwickelt oder angepasst werden. Grundlage der jährlichen Bewertung bilden insbesondere der Tätigkeitsbericht des BRF, die erhobenen Kennzahlen und die Beratungen des Begleitausschusses. Ergänzend sind mindestens alle zwei Jahre repräsentative Nutzer- und Meinungsumfragen durchzuführen.
Der personelle Rahmen wird grundsätzlich auf höchstens 57 Vollzeitäquivalente festgelegt. Auszubildende, Praktikanten und zeitlich befristete projektbezogene Beschäftigungen können gesondert berücksichtigt werden. Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf Grundlage privatrechtlicher Arbeitsverträge eingestellt. Die Personalentwicklung soll insbesondere auf die Stärkung digitaler, journalistischer und technischer Kompetenzen ausgerichtet werden. Der BRF erstellt hierzu jährlich einen Weiterbildungsplan und beteiligt sich an einer vom Ministerium initiierten Arbeitsgruppe zur Prüfung eines möglichen Ausbildungskonzepts für journalistischen Nachwuchs.
Der Geschäftsführungsvertrag bildet somit für die Jahre 2027–2030 den verbindlichen Rahmen für die Erfüllung und Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Auftrags des BRF. Er verbindet die Sicherung der bestehenden journalistischen Grundversorgung mit einer verstärkten digitalen Ausrichtung, der Modernisierung der technischen und organisatorischen Strukturen sowie einer systematischeren Bewertung der Reichweite, Qualität und gesellschaftlichen Wirkung der Angebote.
Per Programmdekret 2026 soll Artikel 1.9 §4 des Dekrets vom 27. Juni 1986 über das Belgische Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft abgeändert werden. Die Abänderung sieht vor, die Laufzeit des Geschäftsführungsvertrags zwischen dem BRF und der Regierung, um ein Jahr über die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode hinaus zu verlängern. Maßgeblich ist dabei die konkrete Dauer der betreffenden Legislaturperiode. Der Geschäftsführungsvertrag läuft somit bis zum Ende einer Legislaturperiode und anschließend für ein weiteres Jahr. Die derzeitige Formulierung ist bezüglich der Laufzeit des Geschäftsführungsvertrags nicht eindeutig.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Zur Finanzierung der vertraglich festgelegten Aufgaben erhält der BRF eine jährliche Dotation. Hinzu kommt eine jährliche Kapitaldotation.
Für die Vertragslaufzeit wird die Zuschuss- bzw. Dotationshöhe wie folgt festgelegt:
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Haushaltsjahr
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Zuschusshöhe
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Kapitaldotation
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2027
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7.129.000,00 €
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200.000,00 €
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2028
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7.218.000,00 €
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200.000,00 €
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2029
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7.308.000,00 €
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200.000,00 €
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2030
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7.400.000,00 €
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200.000,00 €
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Für technische Erneuerungen, die Modernisierung der Arbeits- und Publikumsbereiche sowie weitere Maßnahmen zur Sicherung der Betriebs- und Zukunftsfähigkeit kann der BRF Sonderanträge stellen, über deren Gewährung die Regierung entscheidet.
Die jährliche Dotation wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in monatlichen Zwölfteln ausgezahlt.
4. Gutachten:
- Das Gutachten des Finanzinspektors liegt vor.
- Das Einverständnis des Haushaltsministers liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
Das Dekret vom 27. Juni 1986 über das Belgische Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft.