Sitzung vom 21. Oktober 2026

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 13. Juli 2017 zur Bestellung der Mitglieder der Begleiträte für das Regelsekundarschulwesen zur Beschulung von erstankommenden Schülern

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 13. Juli 2017 zur Bestellung der Mitglieder der Begleiträte für das Regelsekundarschulwesen zur Beschulung von erstankommenden Schülern.

Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch Artikel 93.74 §1 des Dekrets vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen wird ein Begleitrat für Schüler, die die Sprachlernklasse einer Sekundarschule im Raum der Gemeinden Eupen, Kelmis, Lontzen und Raeren besuchen und ein Begleitrat für die Schüler, die die Sprachlernklasse einer Sekundarschule im Raum der Gemeinden Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach und Sankt Vith besuchen, eingerichtet, der die bestmögliche schulische Eingliederung der erstankommenden Schüler ermöglichen soll.

Aufgrund einer personellen Veränderung ist eine Abänderung des vorliegenden Erlasses notwendig.

Als Vorsitzender des Begleitrates für die Schüler, die die Sprachlernklasse einer Sekundarschule im Raum der Gemeinden Eupen, Kelmis, Lontzen und Raeren besuchen, wird Herr Christian Köttgen anstelle von Frau Stephanie Palm bestellt.

Als Vorsitzender des Begleitrates für die Schüler, die die Sprachlernklasse einer Sekundarschule im Raum der Gemeinden Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach und Sankt Vith besuchen, wird Herr Christian Köttgen anstelle von Frau Stephanie Palm bestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 13. Oktober 2026 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen