Sitzung vom 21. Oktober 2026
Erlass der Regierung zur Finanzierung der Gemeinden durch die Deutschsprachige Gemeinschaft
1. Beschlussfassung:
Die Regierung gewährt den Gemeinden des deutschen Sprachgebietes eine Hauptdotation in Höhe von insgesamt 4.159.442,84 € für das Jahr 2026 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.
Die vorgesehenen Mittel werden wie folgt unter den einzelnen Gemeinden aufgeteilt:
- Amel 262.398,72 €
- Büllingen 392.026,53 €
- Burg-Reuland 82.380,72 €
- Bütgenbach 300.260,36 €
- Eupen 1.517.038,23 €
- Kelmis 354.595,34 €
- Lontzen 91.749,80 €
- Raeren 511.287,42 €
- Sankt Vith 647.705,72 €
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Das Dekret vom 15. Dezember 2008 sieht vor, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft den Gemeinden des deutschen Sprachgebietes jährliche Dotationen ausbezahlt.
1) Gemeindedotation
Die Gemeindedotation setzt sich aus einer Einnahmendotation und einer Ausgabendotation zusammen.
Die Einnahmendotation, welche zuerst berechnet wird, basiert auf einem Ausgleichsystem der Gemeindeeinnahmen aus der Zuschlagsteuer auf das Einkommen der natürlichen Personen inklusive der Ausgleichzahlungen des Großherzogtums Luxemburg. Diese Berechnung basiert auf den Werten der letzten sechs Rechnungsjahre, die zur Verfügung stehen.
Zur Berechnung des Ausgleiches sind der durchschnittliche Ertrag pro Einwohner pro Zuschlaghundertstel für den Zeitraum dieser letzten sechs Jahre einer Gemeinde sowie der durchschnittliche Ertrag pro Einwohner pro Zuschlaghundertstel dieser letzten sechs Jahre für die Gesamtheit der neun deutschsprachigen Gemeinden zu ermitteln.
Für die Berechnung dieser Durchschnittserträge sind jeweils die Einwohnerzahlen sowie die Einnahmen aus der Zuschlagsteuer auf das Einkommen der natürlichen Personen einer Gemeinde aus den letzten sechs Jahre zu addieren und für denselben Zeitraum die Durchschnittssteuersätze pro Gemeinde und für die Gesamtheit der neun deutschsprachigen Gemeinden zu berechnen. Für die Berechnung dieser Durchschnittssteuersätze müssen die einzelnen Steuersätze einer Gemeinde mit der Einwohnerzahl eines Jahres dieser Gemeinde gewichtet werden.
Den durchschnittlichen Ertrag pro Einwohner pro Zuschlaghundertstel pro Gemeinde erhält man, indem man die Summe der Einnahmen durch die Summe der Einwohner sowie den Durchschnittssteuersatz der Gemeinde teilt. Für die Gesamtheit der Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist die Berechnungsweise identisch.
Liegt der Ertrag pro Einwohner pro Zuschlaghundertstel einer Gemeinde für den Zeitraum der letzten sechs Jahre niedriger als der Durchschnittsertrag der neun deutschsprachigen Gemeinden, so erhält diese Gemeinde einen Ausgleich. Die Höhe dieses Ausgleichs ergibt sich, indem man die Differenz zwischen dem Durchschnittsertrag pro Einwohner pro Zuschlaghundertstel der Gemeinde und dem Durchschnittsertrag der neun deutschsprachigen Gemeinden mit der Durchschnittseinwohnerzahl der Gemeinde und dem Durchschnittssteuersatz der Gemeinde aus den letzten sechs Jahren multipliziert.
Für 2026 bedeutet dies, dass die Gemeinden den Wert ihrer Kompensationsberechnung für die Jahre 2019 bis 2024 erhalten.
Nach Berechnung der Einnahmendotationen und Abzug dieser Mittel aus dem Gesamttopf und dem Abzug der vorgesehenen Unterhaltsdotation, werden die Beträge einer Ausgabendotation anhand eines Verteilerschlüssels berechnet.
Die Ausgabendotation basiert auf Kriterien, für die ebenfalls der Durchschnitt der sechs letzten vorliegenden Jahreswerte berücksichtigt wird. Im Einzelnen handelt es sich um fünf Bedürfniskriterien mit unterschiedlicher Gewichtung:
- Allgemeine Bedürfnisse – Basisdotation zu gleichen Teilen: 5%
- Allgemeine Bedürfnisse - Einwohnerdotation: 45%
- Zentralität – Anzahl Arbeitnehmer: 20%
- Streuung der Bevölkerung - Gemeindefläche: 15%
- Soziales und urbaner Charakter – Anzahl Arbeitslose: 15%
3. Finanzielle Auswirkungen:
Die Dotationen in Höhe von insgesamt 4.159.442,84 € werden angerechnet auf die Kredite, die im OB 20 – PR 14 – ZW 43.21 (Gemeindedotation) des Haushaltes 2026 eingetragen sind. Im Dezember, nach der zweiten Haushaltsanpassung, ist eine zusätzliche Auszahlung geplant, um die im Dekret eingetragene Summe von 7.000.683,59 € zu erreichen. Die Abrechnung, um die Unterschiede zwischen Haushaltsmittel und Dekret auszugleichen wird 2027 durchgeführt.
4. Gutachten:
Das Gutachten des Finanzinspektors vom 15. Oktober 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 15. Dezember 2008 über die Finanzierung der Gemeinden und öffentlichen Sozialhilfezentren durch die Deutschsprachige Gemeinschaft.
- Dekret vom 22. Juni 2026 zur ersten Anpassung des Dekrets vom 10. Dezember 2025 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2026.
- Programmdekret vom 22. Dezember 2025.