Sitzung vom 15. Oktober 2026

Infrastrukturprojekt 6111 - Burg-Reuland - Gemeinde - Paul-Gerardy-Schule - Reparaturarbeiten am Kamin der Küche - Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Infrastrukturvorhabens „Burg-Reuland – Mierelter Weg 21 – Paul-Gerardy-Schule – Instandsetzung der Kaminverkleidung über der Küche“ gemäß Art. 22 §1 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur an.

Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Antragsteller des Infrastrukturvorhabens „Burg-Reuland – Mierelter Weg 21 – Paul-Gerardy-Schule – Instandsetzung der Kaminverkleidung über der Küche“ ist die Gemeinde Burg-Reuland. Die Anmeldung des Infrastrukturvorhabens und der zugehörige Finanzplan datieren vom 30. September 2026.

Es handelt sich um notwendige Reparaturarbeiten an der Kaminverkleidung über dem Küchengebäude an der Paul-Gerardu-Schule gelegen Mierelter Weg 21 in 4790 Burg-Reuland.

Diese Instandsetzung muss dringend umgesetzt werden, da sich bereits Bestandteile des schadhaften Materials gelöst haben und auf den Schulhof herabgefallen sind.

Dieser Umstand gefährdet die Sicherheit der Schüler, der Lehrerschaft, der Mitarbeiter des ViDo sowie der Besucher des Geländes.

Die Gemeinde Burg-Reuland hat darafhin provisorische Sicherungsmaßnahmen im direkten Umfeld des Kamins getroffen, im Hinblick auf die Gewährleistung der Sicherheit aller Nutzer sind jedoch dauerhafte Reparaturarbeiten erforderlich.

Die begründete Erklärung des Bürgermeisters der Gemeinde Burg-Reuland über die Gefährdung der Öffentlichkeit vom 5. Oktober 2026 sowie der Beschluss des Gemeindekollegiums vom xx. xxxxxx 2026 über die dringende Vergabe des Arbeitsauftrags an das Unternehmen ELSEN AG sind dem Fachbereich Infrastruktur im Ministerium innerhalb der vorgesehenen Frist von einem Monat nach Auftragserteilung übermittelt worden.

Die Kosten für die o. e. Reparaturarbeiten belaufen sich auf Grundlage der Angebote des Unternehmens ELSEN AG für die Erneuerung der Kaminverkleidung (Paneele) und der Kaminabdeckung (Beton) aus HGP GmbH (Los 1: Holz) vom 16. März 2026 und FINN-ROOF AG (Los 2: Dacheindeckung) vom 29. September 2026 sowie des zugehörigen  Finanzplans der Gemeinde Burg-Reuland vom 30. September 2026 auf insgesamt 31.269€ (inkl. 6% MwSt.).

Ein Teil dieser Kosten (4.693€) wird mittels Inanspruchnahme der 10-Jahres-Garantieversicherung gedeckt, die im Zuge der energetischen Sanierung des Gebäudes abgeschlossen wurde.

So verbleiben Kosten zu Lasten der Gemeinde Burg-Reuland in Höhe von 26.576€.

Aus diesen Gründen hat die Gemeinde Burg-Reuland am 30. September 2026 bzw. 5. Oktober 2026 einen vollständigen Antrag auf Anerkennung des Dringlichkeitsverfahrens im Sinne von Art. 22 §1 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur gestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 07 - ZW 63.23
(Zuschüsse für die Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung im offiziellen subventionierten Unterrichtswesen)
Projektkosten: 26.576€
Möglicher Zuschuss (80%): 21.261€

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung