Sitzung vom 8. Oktober 2026

Dekretentwurf zur zweiten Anpassung des Dekrets vom 10. Dezember 2025 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2026

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Dekretentwurf zur zweiten Anpassung des Dekrets vom 10. Dezember 2025 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2026.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Parlament und dem Rechnungshof die Dokumente zwecks Kenntnisnahme zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Eine zweite Haushaltsanpassung wird vorgenommen, um Mittel optimal einsetzen zu können. Der im Rahmen der ersten Haushaltsanpassung 2026 genehmigte netto zu finanzierende Saldo in Höhe von -112.373.000 Euro für das Ministerium vermindert sich durch die zweite Haushaltsanpassung auf -104.207.000 Euro.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß der Haushaltsplanung wie im Haushalt abgebildet.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
  • Erlass vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
  • Dekret vom 10. Dezember 2025 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2026.
  • Dekret vom 22. Juni 2026 zur ersten Anpassung des Dekrets vom 10. Dezember 2025 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2026.