Sitzung vom 1. Oktober 2026

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 21. Mai 2026 zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Studienbeihilfen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 21. Mai 2026 zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Studienbeihilfen.

Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 21. Mai 2026 wurde der Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Studienbeihilfen verabschiedet. Dieser Erlass trat am Tag seiner Verabschiedung in Kraft und gilt für die Mandatszeit von fünf Jahren.

Aufgrund von Artikel 3 Nummer 5 des Erlasses der Regierung vom 4. Juli 2024 zur Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an die Minister muss die Bestellung der Mitglieder des Rates für Studienbeihilfen durch die Regierung erfolgen.

Aufgrund des Vorschlags der Mitglieder des Rates für Studienbeihilfen vom 3. September 2026 wird Herr Dieter Havenith zum Vorsitzenden und Frau Iris Stork zur Stellvertretenden Vorsitzenden bestellt.

Zeitgleich wird der Name von Frau Stork korrigiert.

Frau Viviane Jost wird Mitglied für das staatliche Unterrichtswesen im Rat für Studienbeihilfen und Frau Julie Hardt Ersatzmitglied.

Der Erlass tritt am Tage seiner Verabschiedung in Kraft mit Ausnahme von Artikel 3, der mit Wirkung vom 3. September 2026 in Kraft tritt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 26. Juni 1986 über die Gewährung von Studienbeihilfen