Sitzung vom 24. September 2026

Beschluss zur Vergabe eines öffentlichen Lieferauftrags in Form einer Rahmenvereinbarung zur Belieferung der Zentralküche der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit Backwaren im Hinblick auf eine nachhaltige Schulversorgung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Beschluss zur Vergabe eines öffentlichen Lieferauftrags in Form einer Rahmenvereinbarung zur Belieferung der Zentralküche der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit Backwaren im Hinblick auf eine nachhaltige Schulversorgung.

Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 05. Juni 2026 wurde das oben genannte Lastenheft zur Veröffentlichung im belgischen Amtsblatt für öffentliche Ausschreibungen übermittelt.

Bis zum Schlusstermin der Angebotsabgabe am 19. Juni 2026 wurde ein Angebot des Bieters Kockartz eingereicht.

Nach Prüfung des Angebots kann bestätigt werden, dass dieses ordnungsgemäß ist und den gestellten Anforderungen entspricht.

Gemäß unserer Verbrauchsanalyse beläuft sich der jährliche Bedarf auf Produkte im Wert von rund 112.500€ (ohne MwSt.).

Ziel des Auftrags ist die Belieferung der Zentralküche der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit Backwaren.

Entsprechend dem Leitbild zur nachhaltigen Ernährung im Gemeinschaftsunterrichtswesen sollen dabei vorrangig lokale und regionale Erzeugnisse, biologisch angebaute Erzeugnisse, Produkte aus dem gerechten Handel sowie Produkte, die Nachhaltigkeitskriterien einhalten, verwendet werden mit dem Ziel, regionale Wirtschaftskreisläufe und eine nachhaltige Standortentwicklung zu fördern. Kurze Wege stärken die regionale Landwirtschaft und die kleinen und mittleren Unternehmen in der Region, begrenzen die mit dem Transport einhergehenden Umwelteinflüsse und tragen zum Erhalt der Kulturlandschaft bei.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Auftrag soll an den Bieter Kockartz zu einem geschätzten jährliche Auftragswert von 112.500 Euro ohne MwSt. vergeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um einen rein informativen geschätzten Auftragswert handelt und verpflichtet somit den Auftraggeber nicht dazu, einen Minimalwert in Auftrag zu geben.

Der maximale Auftragswert für die gesamte Laufzeit liegt bei 450.000 Euro ohne MwSt. Sobald dieser Wert erreicht wird, gilt der Auftrag als beendet, unabhängig von der verbleibenden Laufzeit.

Vorgesehen sind diese Ausgaben im Haushalt von Service und Logistik Dienst mit getrennter Geschäftsführung.

4. Gutachten:

  • Gutachten des Finanzinspektors vom 17. September 2026
  • Einverständnis des Ministerpräsidenten in seiner Funktion als Haushaltsminister vom 18. September 2026

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2016)
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2013)
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen (hiernach: Königlicher Erlass vom 18. April 2017)
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge (hiernach: Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013)