Sitzung vom 10. September 2026

Infrastrukturprojekt 6016 - St. Nikolaus-Hospital Eupen - Stromversorgung - Ersatz der Netzumschalter und der USV-Anlagen - Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Infrastrukturvorhabens „Eupen – Hufengasse 4-8 – St. Nikolaus-Hospital – Stromversorgung – Ersatz der Netzumschalter und USV-Anlagen“ gemäß Art. 22 §1 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur an.

Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Antragsteller des Infrastrukturvorhabens „Eupen – Hufengasse 4-8 – St. Nikolaus-Hospital – Stromversorgung – Ersatz der Netzumschalter und USV-Anlagen“ ist das St. Nikolaus-Hospital Eupen (gemeinnützige Stiftung). Die Anmeldung des Infrastrukturvorhabens und der zugehörige Finanzplan datieren vom 31. August 2026.

Es handelt sich um den notwendigen Ersatz der Netzumschalter und der USV-Anlagen für die Notstromversorgung am St. Nikolaus-Hospital gelegen Hufengasse 4-8 in 4700 Eupen.

Der Bürgermeister der Stadt Eupen hat dem Krankenhaus die am 13. Oktober 2025 angefragte Sicherheitsbescheinigung, aufgrund des negativen Brandschutzberichts (Ref. EU-ABK-2025-4427-1-EB) der Hilfeleistungszone DG vom 8. Januar 2026, nicht ausstellen können. Dies wurde der Geschäftsführung des Krankenhauses schriftlich am 21. Januar 2026 mitgeteilt, verbunden mit der Aufforderung, einen realistischen Maßnahmenplan zur Erlangung der Konformität innerhalb eines Monats vorzulegen.

Der Bürgermeister der Stadt Eupen hat dem Krankenhaus am 6. März 2026 schriftlich bestätigt, dass er die Ausstellung einer Sicherheitsbescheinigung verweigert. 

Zudem hat das Krankenhaus, nach der Meldung eines kompletten Stromausfalls am 24. Februar 2026 feststellen müssen, da die wichtige Notstromversorgung nicht ordnungsgemäß funktioniert. Dies gefährdet die Gebäudeinfrastruktur und birgt sowohl betriebliche als auch gesundheitliche Risiken für die Nutzer.

Diese dringenden Arbeiten zum Ersatz der Netzumschalter und der USV-Anlagen sind daher Teil des Maßnahmenplans des Krankenhauses zur Erlangung der geforderten Sicherheitsbescheinigung und sollen schnellstmöglich umgesetzt werden, um im Notfall eine unterbrechungsfreie Stromversorgung zu gewährleisten.

Die begründete Erklärung des Bürgermeisters der Stadt Eupen über die Gefährdung der Öffentlichkeit liegt in Form des Schreibens vom 6. März 2026 zur Verweigerung der Ausstellung einer Sicherheitsbescheinigung vor.

Der Verwaltungsrat des Krankenhauses hat in seiner Sitzung vom 18. August 2026 einstimmig beschlossen, die prioritären Arbeiten zur Sicherung der Stromversorgung zu genehmigen.

Die Gesamtkosten für die o. e. Arbeiten belaufen sich auf Grundlage der eingeholten Angebote der Fachunternehmen HEINEN SA und SOCOMEC sowie des zugehörigen Finanzplans des Sankt Nikolaus Hospitals Eupen auf 272.610€ (inkl. 21% MwSt.).   

Aus diesen Gründen hat die Stadt Eupen am 31. August 2026 einen vollständigen Antrag auf Anerkennung des Dringlichkeitsverfahrens im Sinne von Art. 22 §1 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur gestellt

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 22 - ZW 53.26
(Zuschüsse für die Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung im Krankenhausbereich)
Projektkosten: 272.610€
Voraussichtlicher Zuschuss (60%): 218.088€

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.