Sitzung vom 10. September 2026
Korrigierte Jahresabschlüsse 2025 der Dienste der Hauptverwaltung sowie der Dienste mit getrennter Geschäftsführung Arbeitsamt und Gemeinschaftszentren
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt gemäß Artikel 38 und 84 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft den Jahresabschluss 2025 der Dienste der Hauptverwaltung sowie der Dienste mit getrennter Geschäftsführung Arbeitsamt und Gemeinschaftszentren.
Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Rechnungshof die Jahresabschlüsse zu übermitteln.
2. Erläuterungen:
Der Jahresabschluss umfasst die in Artikel 38 Absatz 3 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschriebenen Dokumente.
Im Rahmen der Zertifizierungsarbeiten des Rechnungshofes wurde der Verwaltung eine Arbeitsnote mit Bemerkungen und Beanstandungen übermittelt. Infolgedessen wurden verschiedene Korrekturen in den Abschlussunterlagen vorgenommen:
- Die Rückstellung für das Urlaubsgeld wurde auf Basis der für 2025 geschuldeten Beträge angepasst, der Ausgabenhaushalt wird hierdurch mit 348.296,53 € zusätzlich belastet.
- Die in der Finanzbuchhaltung ausgewiesene Rückstellung für laufende Gerichtsverfahren wurde um 515.000 € reduziert und beläuft sich zum 31. Dezember 2025 auf 50.000,00 €.
- Darüber hinaus wurde eine zusätzliche Einnahme der Französischen Gemeinschaft in Höhe von 26.250 € verbucht. Diese entspricht deren Kostenbeteiligung an der Einstellung eines Bibliothekars.
- Die Dotation an die Gemeinden wurde auf 7.000.683,59 € angepasst, um sie mit dem im Dekret festgelegten Betrag in Einklang zu bringen. Hierdurch vermindern sich die Ausgaben auf der Haushaltszuweisung 20.14_43.21 um 2.415.670,18 €.
- Der Jahresabschluss wurde um eine Aufstellung der nicht in der Bilanz ausgewiesenen Rechte und Verpflichtungen ergänzt.
- Im Jahresabschluss des Dienstes mit getrennter Geschäftsführung Arbeitsamt wurde eine Korrekturbuchung rückgängig gemacht. Diese Buchung sollte eine im Zuge der Archivierung von Altdaten festgestellte technische Unstimmigkeit aus dem Jahr 2009 bereinigen, konnte jedoch keine vollständige Korrektur herbeiführen und führte zu Abweichungen zwischen den tatsächlichen Kontensalden und den in der Bilanz ausgewiesenen Werten. Durch die Stornierung der Korrekturbuchung wird die sachgerechte Darstellung der Salden in der Bilanz gewährleistet. Im Rahmen der Migration auf SAP S/4HANA ist eine technische Bereinigung dieses Altdatenproblems vorgesehen.
- Der Jahresabschluss des Dienstes mit getrennter Geschäftsführung Gemeinschaftszentren wurde um eine Aufstellung der nicht in der Bilanz ausgewiesenen Rechte und Verpflichtungen ergänzt.
Infolge dieser Korrekturen stellen sich die zusammenfassenden Rechnungen der Haushaltsverrichtungen des Jahres in Einnahmen und Ausgaben wie folgt dar:



(*) Haushaltsergebnis
(**) Ergebnis laut Norm Hoher Finanzrat
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Es sind keine Gutachten erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft