Sitzung vom 3. September 2026

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 11. Juni 2026 zur Bestellung der Mitglieder des Förderausschusses

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 11. Juni 2026 zur Bestellung der Mitglieder des Förderausschusses.

Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Förderausschuss wird in Fällen, in denen kein Einvernehmen über die Beantragung von sonderpädagogischem Förderbedarf oder über die Entscheidung bezüglich des Förderorts in der Förderkonferenz vorliegt, oder bei Beschwerden in Bezug auf gewisse Entscheidungen der Hausunterrichtskommission einberufen und trifft nach entsprechenden Konsultationen eine Entscheidung.

Zudem ist er zuständig für die Erteilung der in Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 6. Juli 1970 über das Förderschulwesen und das integrierte Schulwesen vorgesehenen Abweichungsgenehmigung zur Verlängerung der Schulzeit.

Aufgrund personeller Entwicklungen im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird Frau Aline Weynand als stellvertretende Präsidentin durch Frau Catherine Reinertz ersetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom xxx 2026 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen.