Sitzung vom 16. Juli 2026

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 24. Oktober 2013 zur Festlegung der Muster der Beurteilungs- und Bewertungsberichte für verschiedene Personalkategorien im Unterrichtswesen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 24. Oktober 2013 zur Festlegung der Muster der Beurteilungs- und Bewertungsberichte für verschiedene Personalkategorien im Unterrichtswesen.

Die Regierung beschließt den Vorentwurf dem Sektorenausschuss XIX der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie dem Unterausschuss für Lokal- und Provinzialbehörden zwecks Verhandlung vorzulegen.

Die Regierungsbeschlüsse EXX/2025/16.10/760 vom 16. Oktober 2025 und EXX/2026/08.01/916 vom 8. Januar 2026 werden zurückgezogen.

Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch das Dekret vom 26. Juni 2006 über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2006 wurde das Dienstrecht im Unterrichtswesen reformiert und es erfolgte eine weitestgehende inhaltliche Vereinheitlichung der verschiedenen Dienstrechte, die vorsehen, dass das Muster der Beurteilung- bzw. Bewertungsberichte der Personalmitglieder von der Regierung festgelegt wird. Daher gibt es ein und dasselbe Muster für die zeitweiligen und definitiven Personalmitglieder für das gesamte Unterrichtswesen und dies unabhängig vom Träger.

Der Beurteilungs- bzw. Bewertungsbericht macht Angaben zum ausgeübten Amt, zu den Fähigkeiten und Leistungen sowie zum Einsatz des Personalmitglieds für die Unterrichtseinrichtung. Es wird geprüft, inwieweit das Personalmitglied den vorgeschriebenen Auftrag bzw. die auferlegten Pflichten erfüllt. Der Bericht schließt mit dem Vermerk „sehr gut“, dem Vermerk „gut“, dem Vermerk „ausreichend“, dem Vermerk „mangelhaft“ oder dem Vermerk „ungenügend“.

Durch das Dekret über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2026 wurden die Ämter des Präventionsberaters bei Kaleido Ostbelgien, Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, des Busfahrers am Zentrum für Förderpädagogik und des Logistikers eingeführt und der diesem Amt entsprechende Auftrag festgelegt. Ferner wird das Amt des Sozialassistenten, das es bei Kaleido Ostbelgien, in den Förderschulen und im Teilzeitunterricht gibt, in „Sozialarbeiter“ umbenannt. Das Muster für die Kategorie des Verwaltungspersonals wird umbenannt in „Verwaltungs- und Dienstleistungspersonal“.

Durch vorliegenden Vorentwurf eines Erlasses werden nun die Muster der Berichte zur Beurteilung und Bewertung des Präventionsberaters, des Busfahrers und des Logistikers im Erlass der Regierung vom 24. Oktober 2013 zur Festlegung der Muster der Beurteilungs- und Bewertungsberichte für verschiedene Personalkategorien im Unterrichtswesen definiert, der Wortlaut im Muster für den Sozialarbeiter in den Schulen (Förderschule und TZU) sowie bei Kaleido angepasst und der Wortlaut im Muster für das Verwaltungs- und Dienstleistungspersonal angepasst.

Die Regierung genehmigte am 16. Oktober 2025 den Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 24. Oktober 2013 zur Festlegung der Muster der Beurteilungs- und Bewertungsberichte für verschiedene Personalkategorien im Unterrichtswesen. Dieser Vorentwurf legte das Muster des Beurteilungsberichts für den Präventionsberater fest und passte den Wortlaut im Muster für den Sozialarbeiter an. Im Rahmen des Abänderungsvorschlags der Regierung zum Maßnahmendekret 2026 wurden jedoch zwei weitere Ämter (Busfahrer und Logistiker) geschaffen und die entsprechenden Aufträge festgelegt, die in dem o.e. Vorentwurf noch nicht enthalten waren. Daher werden die Regierungsbeschlüsse EXX/2025/16.10/760 vom 16. Oktober 2025 und EXX/2026/08.01/916 vom 8. Januar 2026 zurückgezogen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 3. Juli 2026 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Königlicher Erlass vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Personalmitglieder des Gemeinschaftsunterrichtswesens
  • Dekret vom 14. Dezember 1998 zur Festlegung des Statuts der subventionierten Personalmitglieder des freien subventionierten Unterrichtswesens und des freien subventionierten Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentrums
  • Dekret vom 29. März 2004 zur Festlegung des Statuts der subventionierten Personalmitglieder des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens und der offiziellen subventionierten Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren
  • Dekret vom 31. März 2014 über das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen