Sitzung vom 9. Juli 2026

Zustimmung zum Beitrittsgesuch Irlands zum multilateralen Abkommen der Benelux-Länder mit den baltischen Staaten über die automatische Anerkennung von Hochschulqualifikationen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung stimmt dem Beitrittsantrag Irlands vom 7. Mai 2026 zum Vertrag über die automatische Anerkennung von Hochschulqualifikationen zwischen dem Königreich Belgien, vertreten durch die flämische Regierung, die Regierung der Französischen Gemeinschaft und die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Republik Estland, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg und dem Königreich der Niederlande, geschehen zu Brüssel am 14. September 2021, zu.

Der Minister für Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

2021 unterzeichneten die Benelux-Länder – die drei belgischen Gemeinschaften, die Niederlande und Luxemburg – und die baltischen Staaten – Estland, Litauen und Lettland – einen Vertrag über die automatische gegenseitige Anerkennung von Hochschulabschlüssen. Dieser wurde durch das Dekret vom 7. Februar 2023 zur Zustimmung zum Vertrag über die automatische Anerkennung von Hochschulqualifikationen, geschehen zu Brüssel am 14. September 2021, von der Deutschsprachigen Gemeinschaft ratifiziert und trat am 1. Mai 2024 offiziell in Kraft.

Der Vertrag garantiert jedem, der einen Hochschulabschluss in einem der Benelux-Länder oder den baltischen Staaten erworben hat, dass das Niveau seines Abschlusses (Associate Degree, Bachelor, Master und Doktor) in den anderen Ländern automatisch gleichgestellt wird. In der Praxis bedeutet dies, dass die Absolventen nicht mehr mit langwierigen Verfahren und hohen Kosten konfrontiert werden und dass sie die Gewissheit haben, dass ihr Abschluss in den besagten Ländern anerkannt wird. Dieser Vertrag soll die Mobilität von Personen, die im jeweils anderen Land studieren oder arbeiten möchten, maßgeblich fördern.

Die Benelux-Länder und die baltischen Staaten bilden zusammen die einzige Region im Europäischen Hochschulraum, in der das Niveau der Hochschulabschlüsse automatisch gegenseitig anerkannt wird.

Der multilaterale Vertrag ist von Beginn an als offener Vertrag konzipiert worden. Artikel 13 des Vertrags sieht vor, auch anderen Ländern die Möglichkeit zu bieten, diesem beizutreten, insofern die erforderlichen Qualitätsbedingungen erfüllt sind.

Am 7. Mai 2026 reichte Irland den entsprechenden Antrag sowie die Nachweise über die Erfüllung der in Artikel 13 des Vertrags genannten Bedingungen beim Generalsekretariat der Benelux-Union in seiner Zuständigkeit als Verwahrer dieses Vertrags ein. Laut Artikel 13 des Vertrags kann der antragstellende Staat erst dann beitreten, wenn der Verwahrer eine schriftliche Notifikation aller Vertragsparteien erhalten hat, dass sie den Antrag des antragstellenden Staates annehmen. Diese schriftliche Notifizierung wird durch den vorliegenden Regierungsbeschluss vorbereitet und anschließend dem Generalsekretariat der Benelux-Union zugestellt.

Das entsprechende Schreiben an das Generalsekretariat der Benelux-Union liegt der Akte ebenfalls bei.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Vertrag über die automatische Anerkennung von Hochschulqualifikationen zwischen dem Königreich Belgien, vertreten durch die flämische Regierung, die Regierung der Französischen Gemeinschaft und die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Republik Estland, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg und dem Königreich der Niederlande, geschehen zu Brüssel am 14. September 2021
  • Dekret vom 7. Februar 2023 zur Zustimmung zum Vertrag über die automatische Anerkennung von Hochschulqualifikationen, geschehen zu Brüssel am 14. September 2021