Sitzung vom 9. Juli 2026

Abkommen mit der HELMo für die akademischen Jahre 2026-2027, 2027-2028 und 2028-2029

1. Beschlussfassung:

Die Regierung stimmt der Kooperationsvereinbarung für die akademischen Jahre 2026-2027, 2027-2028 und 2028-2029 zwischen der HELMo und der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, kommt es für Arbeitgeber zunehmend darauf an, frühzeitig Kontakte zu Studierenden zu knüpfen. Die Kooperationsvereinbarung zwischen HELMo-Gramme und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bietet den Partnereinrichtungen und -unternehmen der Standortmarke Ostbelgien die Möglichkeit, ihre Sichtbarkeit bei den Studierenden und Absolventen von HELMo-Gramme zu erhöhen und potenzielle Fachkräfte bereits während ihrer Ausbildung kennenzulernen.

HELMo-Gramme zählt zu den bedeutenden Hochschulen des Lütticher Hochschulraums und bildet insbesondere Ingenieurinnen und Ingenieure aus, die auf dem ostbelgischen Arbeitsmarkt stark nachgefragt werden. Die Vereinbarung verfolgt das Ziel, die Beziehungen zwischen den Studierenden, den ostbelgischen Unternehmen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft weiter auszubauen und den Austausch zwischen Hochschule und Wirtschaft zu fördern.

Das Ministerium und die Partnereinrichtungen und -unternehmen der Standortmarke Ostbelgien erhalten durch die Kooperationsvereinbarung insbesondere:

  • Sichtbarkeit und Werbung im Rahmen gemeinsamer Kommunikationsmaßnahmen, Veranstaltungen und digitaler Kommunikationskanäle;
  • Kontakte zu den Studierenden durch Unternehmensbesuche, Praktika, Abschlussarbeiten, Gastvorträge sowie weitere Formen der Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Unternehmen;
  • die Durchführung des „Rallye Étudiant Ostbelgien“, das als verpflichtender Bestandteil des Masterstudiums im Ingenieurwesen organisiert wird und den Studierenden Einblicke in ostbelgische Unternehmen sowie direkte Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern ermöglicht;
  • die Möglichkeit, Praktikumsangebote, Themen für Bachelor- und Masterarbeiten sowie weitere Kooperationsangebote gezielt bei den Studierenden bekannt zu machen;
  • eine jährliche gemeinsame Kommunikationsinitiative, über die Unternehmen aus Ostbelgien eingeladen werden, Praktikumsplätze, Stellenangebote, Themenvorschläge für Abschlussarbeiten, Unternehmensbesuche oder Beiträge zu Lehrveranstaltungen direkt an HELMo-Gramme heranzutragen;
  • eine verstärkte Vernetzung zwischen ostbelgischen Unternehmen, der Hochschule und den Studierenden sowie die Förderung von Alumni-Kontakten.

Darüber hinaus trägt die Kooperation dazu bei, die Sichtbarkeit von HELMo(-Gramme) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu erhöhen. So entstehen zusätzliche Möglichkeiten, Studienangebote der Hochschule in Ostbelgien vorzustellen und Kontakte zu Schulen sowie Akteuren der Studienorientierung aufzubauen.

Die Kooperationsvereinbarung wird für den Zeitraum der drei Studienjahre 2026-2027, 2027-2028 und 2028-2029 abgeschlossen. Sie verlängert ein vorheriges Abkommen mit den gleichen Zielsetzungen, das für die akademischen Jahre 2023-2024, 2024-2025 und 2025-2026 geschlossen worden war.

Die Zusammenarbeit wurde im Frühjahr 2026 gemeinsam mit HELMo(-Gramme) evaluiert. Dabei wurde insbesondere festgestellt, dass sich das Format des „Rallye Étudiant Ostbelgien“ als wirksames Instrument zur Vernetzung von Studierenden und Unternehmen bewährt hat. Die neue Vereinbarung berücksichtigt die Ergebnisse dieser Evaluierung und konzentriert sich verstärkt auf Maßnahmen mit direktem Mehrwert für Studierende und Unternehmen sowie auf eine Vereinfachung der administrativen Abläufe.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Kooperationsvereinbarung ist für die Deutschsprachigen Gemeinschaft mit Kosten in Höhe von 15.000 € (ohne MwSt.) pro Jahr verbunden. Der Betrag zu Lasten der Haushaltsjahre 2026, 2027 und 2028 wird über den Funktionsbereich 20.15-12.11 Standortmarketing ausgezahlt.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 25. Juni 2026 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft