Sitzung vom 2. Juli 2026
Erlass der Regierung zur Gewährung von Zuschüssen an öffentliche Arbeitgeber für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Gewährung von Zuschüssen in Höhe von 4.479.000,- € an öffentliche Arbeitgeber für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für das Jahr 2026.
Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Mit dem Erlass vom 18. Dezember 2025 wurden 4.519.000 € im Organisationsbereich 30, Programm 23, Zuweisung 43.01 zur Gewährung von Zuschüssen an öffentliche Arbeitgeber für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für das Jahr 2026 festgelegt.
Im Rahmen der 1. Neuverteilung wurden die im Dezember 2025 festgelegten Mittel (4.519.000 €) um 40.000 € auf 4.479.000 € reduziert.
Durch eine Anpassung des Erlasses vom 22. August 2024 zur Ausführung des Dekrets vom 22. Mai 2023 über die bedarfsbegleitete Arbeitsvermittlung kann den ÖSHZ mit Sitz auf dem deutschen Sprachgebiet eine Pauschale in Höhe von 250 € pro bedarfsbegleitete Arbeitsvermittlung durch einen Referenzberater gewährt werden.
Für diese Pauschale sind Mittel in Höhe von 175.750 € vorgesehen, die auf Grundlage der bedarfsgeleiteten Arbeitsvermittlung des Jahres 2025 berechnet wurden und im Jahr 2026 über den OB 30 PR 23 ZW 43.01 gezahlt werden sollen.
Nachfolgend eine Übersicht über die Verteilung der Mittel unter die neun ÖSHZ mit Sitz auf dem deutschen Sprachgebiet:
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ÖSHZ
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Euro
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Amel
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5.500
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Büllingen
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5.500
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Burg-Reuland
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4.500
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Bütgenbach
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8.250
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St.Vith
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24.500
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Eupen
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84.000
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Kelmis
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20.000
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Lontzen
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9.750
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Raeren
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13.750
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Gesamtergebnis
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175.750
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Durch vorliegenden Regierungsbeschluss soll der Festlegungserlass vom 18. Dezember 2025 durch den neuen Festlegungserlass ersetzt werden, der nunmehr zusätzlich die ÖSHZ-Pauschale umfasst, so dass folgende Maßnahmen über diese Zuweisung gezahlt werden:
- AktiF-Konventionsstellen (zugunsten der lokalen Behörden);
- Beschäftigung im Betrieb (BIB);
- ÖSHZ-Pauschale im Rahmen der bedarfsgeleiteten Arbeitsvermittlung.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft stellt zur Gewährung von Zuschüssen an öffentliche Arbeitgeber für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2026 insgesamt 4.479.000,- € zur Verfügung.
4. Gutachten:
- Das Gutachten des Finanzinspektors vom 26. Juni 2026 liegt vor.
- Das Gutachten des Ministerpräsidenten in seiner Funktion als Haushaltsministers vom 30. Juni 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF Plus-Beschäftigungsförderung;
- Dekret vom 22. Mai 2023 über die bedarfsgeleitete Arbeitsvermittlung;
- Dekret vom 10. Dezember 2025 zur Festlegung des Allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2026;
- Erlass der Regierung vom 26. April 1994 zur Förderung der Beschäftigung von Personen mit einer Behinderung auf dem freien Arbeitsmarkt;
- Erlass der Regierung vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung;
- Erlass der Regierung vom 22. August 2024 zur Ausführung des Dekretes vom 22. Mai 2023 über die bedarfsbegleitete Arbeitsvermittlung.