Sitzung vom 18. Juni 2026
Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Familienleistungen
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Familienleistungen.
Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Mit dem Erlass vom 14. Februar 2017 wurden die Mitglieder des Rates für Familienleistungen durch die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft für eine Mandatsperiode von fünf Jahren bestellt.
Gemäß den Bestimmungen aus Art. 79 §1 des Dekrets vom 23. April 2018 über die Familienleistungen, und nach seiner Abänderung durch das Programmdekret vom 24. Februar 2025, gehören dem Rat folgende stimmberechtigte Mitglieder an: sechs Vertreter des Wirtschafts- und Sozialrates, wovon drei Vertreter der repräsentativen Arbeitnehmerorganisationen und drei Vertreter der überberuflichen Arbeitgeberorganisationen mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft,
Neben den hierüber angeführten stimmberechtigten Mitgliedern gehören dem Rat für Familienleistungen mit beratender Stimme folgende Mitglieder an:
- ein Vertreter der für Familienleistungen zuständigen Ministerin,
- ein Vertreter des für Familienleistungen zuständigen Fachbereichs des Ministeriums,
- ein Vertreter der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben.
Mit dem Programmdekret vom 24. Februar 2025 wurde bestimmt, dass die stimmberechtigten Mitglieder des Rates einzig vom Wirtschafts- und Sozialrat gestellt werden. Diese Bestimmung gewährleistet, dass der Rat auch infolge personeller Wechsel nicht in seinen Beschlussfindungen beeinträchtigt wird.
Weiterhin bleiben dem Rat aber künftig die drei Mitglieder mit beratender Stimme erhalten, wie es von Beginn an vorgesehen war.
Hinzu kommt, dass bei den Bezeichnungen die Bestimmungen des Dekrets vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, berücksichtigt werden müssen und folglich dem Ziel einer ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen entsprechen sollten. Konkret bedeutet dies, dass maximal zwei Drittel der stimmberechtigten Ratsmitglieder demselben Geschlecht angehören dürfen.
Mit Schreiben vom 30. April 2026 teilt der Wirtschafts- und Sozialrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft dem Ministerium mit, dass dieser in seiner Sitzung vom 28. April 2026 einige Mandate neu bezeichnet hat.
Aus vorgenanntem Schreiben ergibt sich nun folgende Vertretung:
- Stimmberechtigte Mitglieder
Sechs Vertreter des Wirtschafts- und Sozialrates (WSR),
- Wovon drei Vertreter der repräsentativen Arbeitnehmerorganisationen mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
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Effektive Mitglieder
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Ersatzmitglieder
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Mike Mettlen
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Thomas Tychon
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Claudine Legros
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Susanne Niessen
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Danny Laschet
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N.N.
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Auf der Seite der Arbeitnehmervertreter wurde nun eine Position geändert: Frau Laurie Van Isacker scheidet als Ersatzkandidatin von Herrn Danny Laschet aus dem Rat aus, wobei ein neuer Ersatz später noch bezeichnet wird.
- Und drei Vertreter der überberuflichen Arbeitgeberorganisationen mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
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Effektive Mitglieder
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Ersatzmitglieder
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Volker Klinges
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Lara Radermacher
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Rita Ernst
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Samuel Deneffe
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Nico Wolff
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Rita Ernst
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Auf der Seite der Arbeitgebervertreter haben wir folgende Änderungen:
- Frau Lara Radermacher als effektives Mitglied und Herr Dirk Vandriessche als ihr Ersatzkandidat scheiden aus dem Rat aus. Beide werden ersetzt durch Frau Rita Ernst (effektives Mitglied) und Herrn Samuel Deneffe (Ersatzmitglied).
- Zudem scheidet Frau Brigitte Cloot als Ersatzmitglied von Herrn Nico Wolff aus dem Rat aus. Diesen Platz nimmt künftig Frau Rita Ernst ein.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 22. Mai 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 23. April 2018 über die Familienleistungen
- Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien