Sitzung vom 18. Juni 2026

Beschluss zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über einen Honorarvertrag mit einem Studienbüro für TGA (Technische Gebäudeausstattung)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Beschluss zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über einen Honorarvertrag mit einem Studienbüro für TGA (Technische Gebäudeausstattung).

Der Ministerpräsident, zuständig für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen, wird mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Bei vorliegendem Auftrag handelt es sich um einen Rahmenvertrag gemäß Artikel 43 §1 des Gesetzes vom 17. Juni 2016. Der Rahmenvertrag wird mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen.

Bei diesem Dienstleistungsauftrag handelt es sich um einen Honorarvertrag mit einem Studienbüro, das die Aufgaben des Bauherrn (Projektträger) übernimmt, als Verantwortlicher fungiert und im Namen des Auftraggebers die TGA-Projekte mitentwickelt und koordiniert. Zudem unterstützt es das Facility Management (FM – Gebäudebetrieb & Betriebskostenkontrolle) und das Referat Liegenschaften (Infrastrukturplanung) des Infrastrukturdienstes des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Das Studienbüro muss die belgischen Normen und Gesetze kennen, um diesen Auftrag ausführen zu können.

Schwerpunkte, die im vorliegenden Auftrag berücksichtigt werden, sind unter anderem:

  • Ausarbeitung und Abstimmung von TGA-Standards zwischen Facility Management (FM) und Referat Liegenschaften des Infrastrukturdienstes
  • TGA-Leistungen: Planung (Konzeption bis Detailplanung), Beratung, Studien, Machbarkeit, Ausschreibungsvorbereitung, Kostenschätzung, Unterstützung bei Genehmigungen je nach Projekt.

Ausschlaggebend für diesen Auftrag ist die Feststellung, dass hauptsächlich die Gebäudetechniken diverser Schulen von Grund auf geprüft werden müssen, da diese entweder schlecht konzipiert oder veraltet sind.

Das Königliche Athenäum Eupen verfügt über ein schlechtes Raumklima, insbesondre bei wärmeren Temperaturen. Das Studienbüro soll ein Klimakonzept erstellen und technische Lösungen vorschlagen, um die Situation langfristig zu verbessern.

Dieses Problem besteht nicht nur im KAE sondern auch im RSI, im Campus Unterstadt und im César Frank Athenäum in Kelmis.

Im CFA Kelmis muss außerdem dringend eine neu Stromkabine gebaut werden, um den Schulbetrieb erhalten zu können.

Der Bedarf dieses Dienstleistungsauftrags besteht auch für die Gebäudetechnik der Gemeinschaftsinfrastrukturen: Einbau einer Sprinkleranlage in der Tiefgarage des Ministeriums, Verbesserung des Raumklimas im Dienstleistungszentrum St-Vith, Überprüfung der Gebäudetechnik bei diversen Bauprojekten (DGSL, Kaleido, Griesdeck, Fb Jugendhilfe, …), Installation von Photovoltaik-Paneelen, …

Diese Auflistung ist nicht bindend, d.h. wir behalten uns das Recht vor, weitere Baustellen hinzuzufügen bzw. aufgelistete Baustellen nicht durchzuführen.

Zusätzlich zu den bereits bekannten und aufgelisteten Baustellen wurde ein Stundensatz für kleinere Bauprojekte (< 100.000€ ohne MwSt.) angefragt. Bei diesen Projekten handelt es sich vornehmlich um gängige Wartungs- und Unterhaltsarbeiten in den Gebäuden des öffentlichen Dienstes und den Schulen, die der Dienst Service und Logistik Ostbelgien (DGSL) ausführen muss.

Ausgeschrieben wurde der Dienstleistungsauftrag als offenes Verfahren mit europäischer Bekanntmachung.

Die letzte Frist der Angebotsabgabe im europäischen Verfahren endete am 04/05/2026.

Die Auftragsvergabe kann projekt- oder stufenweise beauftragt oder beendet werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 – PR 01 und 07 – ZW 72.10
Die Beauftragung wird im jeweiligen Projekt im Infrastrukturplan erteilt.
Die maximalen Gesamtkosten des vorliegenden Rahmenvertrags über 4 Jahre belaufen sich auf 700.000 € ohne MwSt.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 5. Juni 2026 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2016)
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2013)
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen (hiernach: Königlicher Erlass vom 18. April 2017)
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge (hiernach: Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013)