Sitzung vom 18. Juni 2026
Tätigkeitsbericht des Jahres 2025 des Beirats für Raumordnung
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt den Tätigkeitsbericht des Jahres 2025 des Beirats für Raumordnung.
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen, wird beauftragt, den Tätigkeitsbericht im Parlament zu hinterlegen.
2. Erläuterungen:
Der Tätigkeitsbericht 2025 des Beirats für Raumordnung umfasst den Berichtzeitraum von Januar bis Dezember 2025.
Der Beirat für Raumordnung ist ein Gremium, in dem Fachexperten sowie Vertreter verschiedener Organisationen über Themen der Raumordnung beraten. Er gibt Stellungnahmen ab zu:
- den Raumordnungs- und Stadtplanungsinstrumenten;
- den von der Regierung erteilten Genehmigungen, für die es zwingende Gründe des Allgemeininteresses gibt;
- den Zielen eines Projekts unter Berücksichtigung der in Artikel D.I.1 angegebenen Ziele und über die Qualität der Umweltverträglichkeit für bestimmte Fälle.
Darüber hinaus berät der Beirat die Regierung in sämtlichen Fragen der städtischen oder ländlichen Raumentwicklung, der Raumordnung und des Städtebaus. Zudem kann es aus eigener Initiative Stellungnahmen zu diesen Themen abgeben.
Der Tätigkeitsbericht fasst das Wirken des Beirats für Raumordnung im Jahr 2025 zusammen. Der Beirat konnte im Berichtzeitraum erneut durch Stellungnahmen zu verschiedenen raumordnerischen Themen wertvolle Impulse für eine ausgewogene und nachhaltige Raumordnung setzen.
Behandelt wurden Einzelanträge für Umweltgenehmigungen, Erlasse der Regierung zur Abänderung des Gesetzbuchs über die räumliche Entwicklung sowie Umweltverträglichkeitsberichte im Rahmen von Sektorenplan-Revisionen.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Es ist kein Gutachten erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung, Artikel D.I.5.1 §6