Sitzung vom 11. Juni 2026

Belgische Vertretung innerhalb der europäischen Ministerräte für den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2029 – Festlegung des Turnussystems der Gemeinschaften und Regionen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung stimmt der Verlängerung der derzeitigen Turnusregelung bis zum 30. Juni 2029 zu.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In Anbetracht des Ablaufs der derzeitigen Turnusregelung, die darauf abzielt, die Vertretung Belgiens in den Formationen des Rates der Europäischen Union bis zum 30. Juni 2026 zu gewährleisten, ist eine Abstimmung zwischen den Gliedstaaten erforderlich, um einen neuen Turnus zu vereinbaren.

Nach Abstimmung zwischen den Gliedstaaten wird folgende Turnusregelung vorgeschlagen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Zusammenarbeitsabkommen vom 8. März 1994 zwischen dem Föderalstaat, den Gemeinschaften und den Regionen bezüglich der Vertretung des Königreichs Belgien im Ministerrat der Europäischen Union.