Sitzung vom 11. Juni 2026
Erlass der Regierung zur Genehmigung der Geschäftsordnung des Beirats für Raumordnung
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Genehmigung der Geschäftsordnung des Beirats für Raumordnung.
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Das Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung (GRE) sieht gemäß Artikel D.I.5.1 §2 Absatz 2 vor, dass der Beirat für Raumordnung sich binnen zwei Monaten nach der ersten Sitzung eine von der Regierung zu genehmigende Geschäftsordnung gibt. Diese Geschäftsordnung regelt die Arbeitsweise des Beirats.
Der Beirat für Raumordnung ist ein Gremium, in dem Fachexperten sowie Vertreter verschiedener Organisationen über Themen der Raumordnung beraten. Er gibt Stellungnahmen ab zu:
- den Raumordnungs- und Stadtplanungsinstrumenten;
- den von der Regierung erteilten Genehmigungen, für die es zwingende Gründe des Allgemeininteresses gibt;
- den Zielen eines Projekts unter Berücksichtigung der in Artikel D.I.1 angegebenen Ziele und über die Qualität der Umweltverträglichkeit für bestimmte Fälle.
Darüber hinaus berät der Beirat die Regierung in sämtlichen Fragen der städtischen oder ländlichen Raumentwicklung, der Raumordnung und des Städtebaus.
Artikel D.I.5 des GRE legt die Zusammensetzung des Beirates fest. Die neuen Mitglieder des Beirats werden durch den Erlass der Regierung vom 21. Mai 2026 zur Bestellung der Mitglieder des Beirats für Raumordnung festgelegt.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 3. Juni 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung, Artikel D.I.5.1 §2 Absatz 2