Sitzung vom 4. Juni 2026
Beschluss zur Genehmigung eines Nachtrags zum öffentlichen Bauauftrag „Abriss und Wiederaufbau des Gebäudes Do des Zentrums ViDo“ in Burg Reuland
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt den Beschluss eines Nachtrags zum öffentlichen Bauauftrags Abriss und Wiederaufbau des Gebäudes Do des Zentrums ViDo in Burg Reuland, vergeben im offenen Verfahren.
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen, wird mit der Durchführung des Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Die Regierung genehmigte mit dem Beschluss vom 26. Juni 2025 die Vergabe des öffentlichen Bauauftrags im offenen Verfahren betreffend „Abriss und Wiederaufbau des Gebäudes Do des Zentrums ViDo in Burg-Reuland“ (Ref: EXX/26.06.2025/OP/243)
Der Auftrag wurde dem Unternehmen Elsen AG zu einem ursprünglichen Auftragswert von 4.890.885,77€ ohne MwSt. erteilt. Der Beginn der Bauarbeiten erfolgte im Juli 2025.
Im Verlauf der Ausführung der Arbeiten hat sich gezeigt, dass verschiedene Anpassungen des ursprünglich vorgesehenen Leistungsumfangs erforderlich sind, um die ordnungsgemäße und technisch kohärente Fertigstellung des Bauvorhabens zu gewährleisten.
Die vorgesehenen Änderungen fallen unter die in Art. 38/4 des KE vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen für öffentliche Aufträge vorgesehenen Regelung. Diese Änderungen verändern den Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags nicht. Der kumulierte Betrag der unter Artikel 38/4 fallenden Änderungen überschreitet nicht die gesetzlich zulässige Grenze von 15 % des ursprünglichen Auftragswertes für Bauaufträge.
Der vorliegende Nachtrag beläuft sich auf einen Gesamtbetrag von 231.346,12€ ohne Mehrwertsteuer, entsprechend 4,73% des ursprünglichen Auftragswertes.
Nach Genehmigung durch die Regierung kann der Nachtrag dem Auftragnehmer mitgeteilt und ausgeführt werden.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Die Genehmigung des vorliegenden Nachtrags des Bauauftrags führt zu finanziellen Auswirkungen in Höhe von 231.346,12€ zzgl. Mehrwertsteuer.
Der Auftrag wird zu Lasten der Haushaltszuweisung 74.22 im Investitionshaushalt des Organisationsbereichs 00 im Programm 00 des Ausgabenhaushaltsplanes der DgG Gemeinschaftszentren abgewickelt.
4. Gutachten:
Das Gutachten des Finanzinspektors vom 27. Mai 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge
- Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen
- Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
- Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen