Sitzung vom 28. Mai 2026
Beschluss zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung für die Einführung eines Online-Ticketing sowie Zugangskontrolle am Strandbad im Sport- und Ferienpark Worriken
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt den Beschluss zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Einführung eines Online-Ticketing sowie Zugangskontrolle am Strandbad im Sport- und Ferienpark Worriken. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung.
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Am 9. April 2026 hat die Regierung die Veröffentlichung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Einführung eines Online-Ticketing sowie Zugangskontrolle am Strandbad im Sport- und Ferienpark Worriken genehmigt (EXX/09.04.2026/OP/436).
Am 9. April 2026 wurde das Lastenheft zur Ausführung des oben genannten Dienstleistungsauftrags via den belgischen Anzeiger der Ausschreibungen an drei Anbieter versendet (DGG GZ/BP/VENNtastic Beach/Dig/OnlineTicketing_inv01).
Die Angebotseröffnung hat am 28. April 2026 via E-Procurement stattgefunden, jedoch wurden keine Angebote eingereicht. Daraufhin wurden die 3 Anbieter nochmals aufgefordert ein Angebot bis zum 8. Mai 2026 einzureichen (DGG GZ/BP/VENNtastic Beach/Dig/OnlineTicketing_inv02).
Ein Angebot wurde fristgerecht elektronisch eingereicht:
Der Bieter wurde in Bezug auf das Zugangsrecht geprüft. Das Angebot des Unternehmens Gantner Electronic GmbH wurde als regelkonform gewertet.
Die detaillierte Prüfung ist dem beigefügten Submissionsbericht zu entnehmen.
Die Bewertung der Angebote auf Grundlage der in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien konnte entfallen, da es sich lediglich um ein einzelnes konformes Angebot handelte.
Der Auftrag wird an das Unternehmen Gantner Electronic GmbH zum Preis von 52.907,00 € ohne Mehrwertsteuer (0 % – Vertragspartner) vergeben.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Die Genehmigung der Vergabe des Dienstleistungsauftrags führt zu finanziellen Auswirkungen in Höhe von 52.907,00 € ohne Mehrwertsteuer.
Der Auftrag wird zu Lasten der Haushaltszuweisung 74.22 im Investitionshaushalt des Organisationsbereichs 20 im Programm 00 des Ausgabenhaushaltsplanes der DgG Gemeinschaftszentren abgewickelt.
4. Gutachten:
Das Gutachten des Finanzinspektors vom 19. Mai 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge
- Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungs-aufträge sowie Konzessionen
- Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
- Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen