Sitzung vom 21. Mai 2026
Infrastrukturprojekt 5864 - Gemeinde Kelmis - Saal Patronage - Erneuerung der Notbeleuchtung und Instandsetzung der Notausgangstüren - Anerkennung der Dringlichkeit
1. Beschlussfassung:
Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Infrastrukturvorhabens „Kelmis – Patronagestraße 29 – Saal „Patronage“ – Erneuerung der Notbeleuchtung und Instandsetzung der Notausgangstüren“ gemäß Art. 22 §1 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur an.
Die Minister für Kultur, Sport, Tourismus und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Antragsteller des Infrastrukturvorhabens „Kelmis – Patronagestraße 29 – Saal „Patronage“ – Erneuerung der Notbeleuchtung und Instandsetzung der Notausgangstüren“ ist die Gemeinde Kelmis. Die Anmeldung des Infrastrukturvorhabens und der zugehörige Finanzplan datieren vom 25. Februar 2026.
Es handelt sich um die notwendige Erneuerung der Notbeleuchtung und die Instandsetzung der Notausgangstüren des Saals „Patronage“ in Kelmis. Auf Anraten der Hilfeleistungszone DG soll die Notbeleuchtung dringend ersetzt und sollen die Notausgangstüren dringend mit Anti-Panik-Griffen ausgestattet werden.
Vor dem Hintergrund der Ereignisse in der Schweiz sieht sich die Gemeinde Kelmis in der Pflicht, diese Arbeiten schnellstmöglich durchführen zu lassen, um die Sicherheit der Nutzer des Saals „Patronage“ dauerhaft zu gewährleisten.
Die begründete Erklärung des Bürgermeisters der Gemeinde Kelmis über die drohende Gefährdung der Öffentlichkeit sowie der Kostenvoranschlag für die notwendigen Arbeiten sind dem Fachbereich Infrastruktur im Ministerium innerhalb der vorgesehenen Frist von einem Monat nach Auftragserteilung, die am 29. Januar 2026 vom Gemeindekollegium beschlossen wurde, übermittelt worden.
Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Notbeleuchtung und die Ausstattung der Notausgangstüren mit Anti-Panik-Griffen im Saal „Patronage“ in Kelmis belaufen sich auf Grundlage der Angebote der beauftragten Unternehmen BASTIN Elektrotechnik vom 28. Januar 2026 und Schreinerei Lucien SCHRÖDER Sprl vom 26. Januar 2026, sowie des zugehörigen Finanzplans der Gemeinde Kelmis vom 25. Februar 2026 auf 30.344€ (inkl. 21% MwSt.).
Aus diesen Gründen hat die Gemeinde Kelmis am 25. Februar 2026 einen Antrag auf Anerkennung des Dringlichkeitsverfahrens im Sinne von Art. 22 §1 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur gestellt.
3. Finanzielle Auswirkungen:
OB 70 - PR 10 - ZW 63.21
(Zuschüsse für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung von Kultureinrichtungen der Gemeinden)
Projektkosten: 30.344€
Maximaler Zuschuss (60%): 18.207€
4. Gutachten:
Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung