Sitzung vom 23. April 2026

Gutachten zum Gesetzesvorentwurf zur Änderung des organischen Gesetzes vom 8. Juli 1976 über die öffentlichen Sozialhilfezentren betreffend die Verknüpfung des Rechts auf Sozialhilfe mit einem Integrationsverlauf für Begünstigte eines subsidiären Schutzstatuts und Begünstigte eines temporären Schutzstatuts

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet das Gutachten zum Gesetzesvorentwurf zur Änderung des organischen Gesetzes vom 8. Juli 1976 über die öffentlichen Sozialhilfezentren betreffend die Verknüpfung des Rechts auf Sozialhilfe mit einem Integrationsverlauf für Begünstigte eines subsidiären Schutzstatuts und Begünstigte eines temporären Schutzstatuts.

Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der föderale Ministerrat hat am 20. März 2026 in erster Lesung den nachfolgenden Gesetzesvorentwurf verabschiedet:

  • Gesetzesvorentwurf zur Änderung des organischen Gesetzes vom 8. Juli 1976 über die öffentlichen Sozialhilfezentren betreffend die Verknüpfung des Rechts auf Sozialhilfe mit einem Integrationsverlauf für Begünstigte eines subsidiären Schutzstatuts und Begünstigte eines temporären Schutzstatuts

Am 26. März 2026 hat Frau Anneleen Van Bossuyt, Ministerin für Asyl, Migration, soziale Eingliederung und Großstädtepolitik, stellvertretend für die Föderalregierung ein Gutachten der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu dem o.e. Gesetzesvorentwurf angefragt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über die institutionellen Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, so wie es zuletzt abgeändert wurde.