Sitzung vom 2. April 2026
Konventionen zwischen der Französischen Botschaft, der „Alliance française Bruxelles-Europe“ und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Durchführung von DELF/DALF-Sprachzertifizierungen in den Abschlussklassen des Sekundarschulwesens und der mittelständischen Ausbildung im Schuljahr 2025-2026
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt die Konventionen zwischen der Französischen Botschaft, der "Alliance française Bruxelles-Europe" und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Durchführung von Sprachzertifizierungen in den Abschlussklassen des Sekundarschulwesens und der mittelständischen Ausbildung im Schuljahr 2025-2026.
Der Minister für Unterricht, Ausbildung, Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Die Förderung der Mehrsprachigkeit bleibt im Bildungswesen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein großes Anliegen. In diesem Rahmen sind Sprachzertifizierungen der Schüler als eine Maßnahme zur Verbesserung der Mehrsprachigkeit geplant.
Mit den angedachten Sprachzertifizierungen werden alle Schüler am Ende des sechsten und siebten Sekundarschuljahres sowie die Lehrlinge in der mittelständischen Ausbildung am Ende des dritten Lehrjahres auf freiwilliger Basis getestet und erhalten somit die Möglichkeit, zusätzlich zu ihrem Abschlussdiplom ein offizielles Zertifikat in Französisch erste Fremdsprache auf Grundlage des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen zu erwerben.
Bis zum Schuljahr 2016-2017 wurde jeweils eine Stichprobe von Schülern zu bestimmten Zeitpunkten in ihrer Schullaufbahn getestet, um Informationen für die Weiterentwicklung des Französischunterrichtes in den Schulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu erhalten und die schon eingeführten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.
Ab dem Schuljahr 2017-2018 wurden Vollerhebungen durchgeführt. Eine weitere Erhebung steht nun im Schuljahr 2025-2026 an.
Tatsächlich sichert der weitere Einsatz von standardisierten Testverfahren die Qualität dieser Zertifikate und die Kontinuität der im Jahr 2007 begonnenen Längsschnittstudie.
Zur Organisation und Finanzierung dieses Vorhabens hat die Regierung am 5. Februar 2026 beschlossen, Los 1 und 2 des öffentlichen Dienstleistungsauftrags „Erhebung der Kompetenzen in Französisch erste Fremdsprache in den Schulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft“, die im Schuljahr 2025-2026 durchgeführt wird, dem Anbieter „Alliance Française Bruxelles-Europe – Centre Européen de Langue Française“ mit Sitz Avenue des Arts 46 in 1000 Brüssel, und Los 3 dem Anbieter „Université catholique de Louvain“ mit Sitz Place de l’Université 1 in 1348 Louvain-la-Neuve zu vergeben.
Vorliegende Konventionen auf trilateraler Ebene wurden mit den Unterzeichnungspartnern abgestimmt.
Sie schaffen den Kooperationsrahmen mit der Französischen Botschaft, in den sich o. e. Dienstleistungsauftrag einbettet.
Tatsächlich muss die Kulturabteilung der Botschaft (SCAC) die Anerkennung der durchzuführenden Testungen durch „France Éducation international“ (FEI) im Ausland gewährleisten.
Die Konventionen ergehen somit auch in Ausführung des Kulturabkommens der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit der Republik Frankreich.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen durch die Unterzeichnung der Konventionen keine zusätzlichen Ausgaben zum o. e. Dienstleistungsauftrag für Los 1, 2 und 3, der sich auf ca. 138.279,15 € inkl. MwSt. beläuft.
4. Gutachten:
Es sind keine Gutachten erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
- Zusammenarbeitsabkommen im kulturellen Bereich vom 5. Dezember 2000 zwischen der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
- Gesetz vom 17. Juni 2016 über die öffentlichen Aufträge
- Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die Unterrichtung und die Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen Aufträge, bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und der Konzessionen
- Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen
- Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge