Sitzung vom 26. März 2026

Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG Wohnraum für Alle für das Jahr 2026

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Wohnraum für Alle einen Zuschuss in Höhe von 358.255,00 € für das Jahr 2026 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der Sozialen Immobilienagentur Wohnraum für Alle VoG und der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Jahre 2025-2026.

Zur Durchführung der im vorliegenden Vertrag erwähnten Aufgaben und der damit verbundenen annehmbaren effektiven Personal- und Funktionskosten erhält die VoG im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für das Jahr 2026 pro Mandat zur Verwaltung einer Wohnung einen pauschalen Zuschuss von jeweils 2.615,00 € zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft über den Organisationsbereich 50, Programm 24, Zuweisung 33.00.

Für das Jahr 2026 werden die Anzahl Mandate zum 31. Dezember 2025 berücksichtigt. Für das Jahr 2026 ergibt sich somit ein Jahreszuschuss in Höhe von 358.255,00 € (137 Mandate * 2.615 €).

Der Jahreszuschuss wird monatlich in Zwölftel ausgezahlt.

Die VoG reicht zum 1. Dezember eine Auflistung der monatlich verwalteten Mandate ein. Diese Liste dient der Ermittlung eines Durchschnitts an verwalteten Mandaten im Bezugsjahr. Sollte der Durchschnitt höher liegen als die Anzahl der Anfang des Jahres bezuschussten Mandate, so erhält die VoG eine Nachzahlung. Liegt der Durchschnitt unter der Anzahl der Anfang des Jahres bezuschussten Mandate, so muss die VoG den sich daraus ergebenden Differenzbetrag zurückzahlen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Wohnraum für Alle VoG wird für das Jahr 2026 ein Zuschuss in Höhe von 358.255,00 EUR gewährt.

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2026, OB 50, PR 24, ZW 33.00.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 26.01.2026 liegt in der E-Akte vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 29. April 2019 über die Ausübung der Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich des Wohnungswesens durch die Deutschsprachige Gemeinschaft;
  • Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wohnraum für Alle VoG für die Jahre 2025-2026;