Sitzung vom 26. März 2026
Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Beratungs- und Therapiezentrum für das Jahr 2026 sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2026 an die VoG Beratungs- und Therapiezentrum
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Beratungs- und Therapiezentrum (BTZ) für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026.
Die Regierung gewährt der VoG Beratungs- und Therapiezentrum, Vervierser Straße 14 in 4700 Eupen einen Zuschuss in Höhe von 3.297.929,00 EUR für das Jahr 2026 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.
Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Die VoG Beratungs- und Therapiezentrum entstand zum 1. Januar 2018 aus einer Fusion der Dienste der VoG SPZ und der VoG KiTZ.
Im Jahr 2026 wird, wie in den Vorjahren, ein Jahresvertrag mit der VoG Beratungs- und Therapiezentrum abgeschlossen. Der Vertrag beschreibt die Aufgaben, die das BTZ erfüllen muss und definiert ebenfalls den Jahreszuschuss und die Auszahlungsmodalitäten.
Im Jahr 2021 hat die Deutschsprachige Gemeinschaft dem BTZ eine Anstoßfinanzierung in Höhe von 30.000 Euro für den Aufbau des Mobilen Team Senioren gewährt.
Seit Ende 2023 wird das Mobile Team Senioren föderal finanziert. Eine zusätzliche Finanzierung derselben Leistungen durch die Deutschsprachige Gemeinschaft ist daher nicht mehr vorgesehen. Folglich wurde der entsprechende indexierte Betrag auf den Jahreszuschuss in Abzug gebracht.
Aufgaben:
Das BTZ bietet für Kinder, Jugendliche und Erwachsene eine orientierende und begleitende Fachberatung und ambulante Therapie an, bestehend aus psychologischen, sozialen, medizinischen und psychiatrischen Angeboten. Das Angebot ist für jeden Bürger zugänglich.
Spezifisch für Kinder bis 14 Jahre bietet das BTZ zusätzlich eine multidisziplinäre ambulante Therapie an. Dieses Angebot beinhaltet neben den psychologischen, sozialen, medizinischen und psychiatrischen Angeboten auch pädagogische, ergotherapeutische, logopädische, kinesiotherapeutische, psychomotorische und heilpädagogische Dienstleistungen und Therapien.
Das BTZ bietet für Erwachsene einen ambulanten Begleitdienst im häuslichen Umfeld an.
Zu den Aufgaben zählen: Erstberatung, Bilanz, orientierende begleitende Fachberatung, ambulante Therapie, bedarfsorientierte Zusammenarbeit mit Fachärzten, Netzwerkarbeit, Zusammenarbeit mit Dienstleistern auf Honorarbasis, Zusammenarbeit mit anderen Dienstleitern, Zusammenarbeit mit der VoG Frühhilfe, Opferhilfe, Begleitung von Straftätern insbesondere Sexualstraftätern, therapeutische Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Auftrag der Jugendhilfe oder des Familiengerichts, Menschen mit Autismus, Hörschädigung, Krisenteam und ambulanter Begleitdienst.
Hinsichtlich der qualitativen und quantitativen Vorgaben muss das BTZ ebenso im Bereich Erreichbarkeit, Dokumentation und Organisationsweiterentwicklung die auferlegten Aufgaben erledigen. Darüber hinaus wurde erstmals im Jahresvertrag 2026 eine Mindestanzahl an Therapiestunden festgehalten. Diese soll in den kommenden Jahren schrittweise erhöht werden, so dass mehr Dienstleistungen für die Bürger entstehen.
Des Weiteren wurde festgehalten, dass das BTZ die Bearbeitung von Basiskriterien für den Vertrag 2027 unterstützt. Dazu gehört die klientenorientierte und umsetzbare Tarifordnung, d.h. ein einheitliches und vereinfachtes Abrechnungssystem (keine Unterscheidung zwischen U14 und Ü14), ein maximal vertretbarer Betrag pro Familie, mit klarer Obergrenze für Einzelsitzungen, insbesondere für die Therapien bei Kindern (U14).
Ferner strebt das BTZ die Ausarbeitung und Einführung einer integrierten Softwarelösung der Patientenaktenverwaltung an und priorisiert die Teilnahme an Versammlungen und Arbeitsgruppen, so dass mehr Zeit für Therapien zur Verfügung steht.
Zuschuss 2026:
Laut Vertrag wird dem BTZ ein Zuschuss in Höhe von 3.297.929,00 EUR gewährt.
Dieser Betrag entspricht einer Erhöhung des Zuschusses 2025 (3.289.929,00 EUR) um 1,25% (41.124,11 EUR), das heißt einen Gesamtbetrag von 3.331.053,11 EUR. Von dieser Summe wird ein Betrag für das mobile Seniorenteam, d.h. 33.123,70 EUR, abgezogen, da diese Kosten mittlerweile durch den Föderalstaat getragen werden. Dies führt dann zum genannten Zuschuss von 3.297.929,00 EUR.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr: 2026
Finanzstelle: 50.16
Finanzposition: 33.00
Zuschuss: 3.297.929,00 €
4. Gutachten:
Das Gutachten des Finanzinspektors vom 13. März 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung);
- Artikel 2-4 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Anwendung für die Personen, die im Auslandversichert sind;
- Gesetz vom 31. Dezember 1983 über die institutionellen Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, so wie es abgeändert wurde;
- Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 104, §1 und Artikel 57, so wie es abgeändert wurde;
- Dekret vom 11. Dezember 2025 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Jahr 2026;
- Artikel 12 des Dekretes vom 19. März 2012 zur Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung;
- Dekret über die Opferhilfe und die spezialisierte Opferhilfe vom 26. September 2016;
- Dekret vom 21. Februar 2022 zur Feststellung verschiedener Instrumente des Informations- und Beschwerdemanagements in der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
- Dekret über die mentale Gesundheit vom 22. April 2024;
- Erlass der Regierung zur Festlegung der Bemessungsgrundlagen für Personalzuschüsse im Sozial- und Gesundheitsbereich vom 22. Juni 2001, sowie zuletzt abgeändert;
- Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
- Zusammenarbeitsabkommen vom 31. Dezember 2018 zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Französischen Gemeinschaft, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission, der Französischen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Finanzierung der Pflege bei Inanspruchnahme von Pflegediensten über die Grenzen des Teilstaates hinaus.
- Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Beratungs- und Therapiezentrum für das Jahr 2026