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Abänderung des Erlasses vom 23. April 2020 zur Bestellung der Bediensteten der Abteilung Natur und Forstwesen der operativen Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (OGD3) des öffentlichen Dienstes der Wallonie, denen die Eigenschaft eines feststellenden Bediensteten im Sinne von Buch VII des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung verliehen wird

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