Sitzung vom 12. März 2026
Beschluss zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags: „Einkauf eines standardisierten Verfahrens zur Erfassung der Sprachkompetenz“
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt den Beschluss zur Vergabe des Dienstleistungsauftrags
„Einkauf eines standardisierten Verfahrens zur Erfassung der Sprachkompetenz“ im vereinfachten Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung.
Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Angesichts der Tatsache, dass im Kontext der Arizona-Reform und des Start-Fokus bis Ende 2027 rund 7.000 Sprachentestes benötigt werden, wurde ein entsprechendes Lastenheft zum „Einkauf eines standardisierten Verfahrens zur Erfassung der Sprachkompetenz“ erstellt, durch den Verwaltungsausschuss im Rahmen der Januar-Sitzung positiv begutachtet, durch die Regierung genehmigt und auf e-procurement hochgeladen, mit der Aufforderung, bis zum 24. Februar 2026 um 12:00 Uhr ein Angebot einzureichen.
Aufgrund der Tatsache, dass das geschätzte Auftragsvolumen unter dem Schwellenwert von 140.000,00 € zzgl. Mwst. liegt und somit kein klassisches Verhandlungsverfahren Anwendung findet, wurden lediglich drei Bieter eingeladen, über e-procurement ein Angebot einzureichen.
Bei diesen drei Bietern handelt es sich um den die beiden belgischen Anbieter SRL Learnstudio und CLL language centres wie auch um den Schweizer Anbieter udm online testing..
Lediglich der Bieter Learnstudio (ELAO-Tests) reichte fristgerecht ein Angebot ein; der Schweizer Bieter udm online testing (Q-Level Testungen) teilte vor Ablauf der Frist schriftlich mit, dass er nach sorgfältiger interner Prüfung entschieden habe, keine Offerte einzureichen (Anlage). Der Bieter CLL language centres reichte kein Angebot ein.
1. Zugangsrecht (cf. Punkt 9 des Lastenheftes):
Es liegen keine der in Artikel 67 und 68 des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge erwähnten verpflichteten Ausschlussfälle (Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Korruption, Betrug, terroristische Straftaten, …) oder Ausschlussfälle aufgrund steuerlicher oder sozialer Schulden und auch keine der in Artikel 69 desselben Gesetzes erwähnten fakultativen Ausschlussfälle (Konkurs, Liquidation, …) vor.
- Für den Bieter Learnstudio konnte über TELEMARC überprüft werden, dass er seine Verpflichtungen hinsichtlich der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den belgischen Rechtsvorschriften erfüllt hat.
- Ebenfalls konnte über TELEMARC überprüft werden, dass er seine steuerlichen Verpflichtungen nach den belgischen Rechtsvorschriften erfüllt hat.
2. Qualitative Auswahl (cf. Punkt 10 des Lastenheftes):
Zur Überprüfung der finanziellen, wirtschaftlich/technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters war im administrativen Lastenheft folgendes gefordert worden:
- Das zum Einsatz kommende Testverfahren zur Ermittlung der Sprachkompetenzen muss die in 7.1.2.2. Auftragsgegenstand beschriebenen Bedingungen erfüllen (d.h. ein nach dem europäischen Referenzrahmen (CEFR) standardisiertes und wissenschaftlich erprobtes und adaptatives Testverfahren, welches Grammatik, aktiven und passiven Wortschatz sowie ein Hörverständnis beinhaltet).
- eine Auflistung der in den letzten drei Jahren im Bereich der ausgeschriebenen Thematik erbrachten Dienstleistungen mit Angabe eines vergleichbaren Auftragswerts, des Erbringungszeitpunkts und des jeweiligen öffentlichen oder privaten Kunden.
Bei dem Bieter SRL Learnstudio handelt es sich um die Einrichtung, mit der das Arbeitsamt bereits seit vielen Jahren zusammenarbeitet und dessen Testungen den unter Punkt 1 vermerkten Auswahlkriterien vollauf entsprechen.
Die unter Punkt 2 geforderte Auflistung von vergleichbaren Aufträgen wurde ebenfalls beigefügt.
3. Zuschlagskriterien
Folgendes wurde im Lastenheft bezüglich der Zuschlagskriterien vorgesehen:
- 11.1 Zuschlagskriterien
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Für den vorliegenden Auftrag gilt folgendes Zuschlagskriterium (bei der Punktevergabe wird die Berechnung auf ganze Zahlen kaufmännisch gerundet):
Preis: 100 Punkte
Zu vergebende Punkte * (Preis des günstigsten Angebots/Preis des analysierten Angebots)
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Angesichts der Tatsache, dass lediglich ein Preisangebot vorliegt und dieses voll und ganz den Anforderungen des Arbeitsamtes entspricht, wird dem Anbieter Learnstudio die volle Punktzahl (100 von 100 Punkten) zugesprochen.
Somit sollte der sich auf die beiden Jahre 2026 und 2027 beziehende Auftrag zum Ankauf von 7.000 Sprachtestungen in Höhe von 42.000,00 € zzgl. Mwst., bzw. 50.820,00 € inkl. Mwst. an den Bieter SRL Learnstudio vergeben werden.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Da es sich um einen Auftrag handelt, der sich auf die Jahre 2026 und 2027 bezieht, ist davon auszugehen, dass in den Jahren 2026 und 2027 jeweils die Hälfte der Kosten anfallen werden:
- 2026: 21.000,00 € zzgl. Mwst., bzw. 25.410,00 inkl. Mwst.
- 2027: 21.000,00 € zzgl. Mwst., bzw. 25.410,00 inkl. Mwst.
4. Gutachten:
Das Gutachten 104 des Finanzinspektors, des Verwaltungsausschusses (Sitzung im Umlaufverfahren mit Antwortfrist bis zum 03/03/2026) sowie das Einverständnis des Haushaltsministers vom 6.März 2026 liegen vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
- Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen
- Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen