Sitzung vom 26. Februar 2026

Erlass der Regierung zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 3. August 1987 zur Bereitstellung der erforderlichen Frequenzen für das „Belgische Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 3. August 1987 zur Bereitstellung der erforderlichen Frequenzen für das „Belgische Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft“.

Der Minister für Kultur, Sport, Tourismus und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch den Königlichen Erlass vom 3. August 1987 zur Bereitstellung der erforderlichen Frequenzen für das „Belgische Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft“ wurde dem BRF die Funkfrequenz 100,5 MHz ab Eupen bereitgestellt. 

Durch den auf den 3. März 1998 datierten „Nutzungsvertrag“ vom 1. September 1998 hat der BRF (für 27 Jahre) Nutzungsrechte für Funkfrequenzen an die BRF Media AG übertragen. Da BRF Media Hauptanteilseigner von Radio 3000 AG, einem gemeinsamen Unternehmen von BRF Media und Radio Salü, war, konnte die Frequenz 100,5 MHz damals an Radio 3000 zugeteilt werden.

Durch den nachfolgenden Erlass der Regierung vom 3. Juni 2004 zur Genehmigung von privaten Rundfunksendern wurde der Aktiengesellschaft Radio 3000, die spätere regioMEDIEN AG, die Genehmigung erteilt, für einen Zeitraum von 12 Jahren einen privaten regionalen Hörfunksender mit der Bezeichnung 100,5 DAS HITRADIO unter Nutzung dieser Funkfrequenz 100,5 MHz zu betreiben.

Durch Entscheidung der Beschlusskammer des Medienrates der Deutschsprachigen

Gemeinschaft vom 2. Juni 2016 wurde die regioMEDIEN AG für die Dauer von 9 Jahren als privater Hörfunkveranstalter eines Sendernetzes mit dem Namen “100,5 DAS HITRADIO” anerkannt.

Durch einen am 21. Dezember 2018 zwischen dem BRF und der Proma AG (ehemals BRF Media AG) vereinbarten Nachtrag zum Nutzungsvertrag von 1998 wurde der Vertrag verlängert.

Es war der erklärte Wille aller Beteiligten, dass die Frequenz 100,5 MHz von der regioMEDIEN AG für ihren Mediendienst 100,5 DAS HITRADIO genutzt werden soll. regioMEDIEN AG / 100,5 DAS HITRADIO ist heute jedoch nicht mehr Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Mit dem vorliegenden Abänderungserlass wird sichergestellt, dass die Frequenz 100,5 MHz rechtssicher für private Mediendiensteanbieter zugewiesen werden kann.

Eine Anhörung der Standpunkte gemäß Artikel 50 §1 Absatz 3 des Dekrets vom 1. März 2021 über die Mediendienste und die Kinovorstellungen der interessierten Kreise hat am 19. Januar 2026 stattgefunden. Die betroffenen Parteien haben keine Anmerkungen zur geplanten Erlassabänderung.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es gibt keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 1. März 2021 über die Mediendienste und die Kinovorstellungen, Artikel 50