Sitzung vom 26. Februar 2026
Ersatz des effektiven Vertreters der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Lenkungsausschuss Dreiländerpark
1. Beschlussfassung:
Die Regierung beschließt, Herrn Jonathan Fryns als effektives Mitglied des Lenkungsausschusses des Dreiländerparks zu ernennen. Er ersetzt Frau Annabelle Mockel in dieser Funktion.
Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Der Dreiländerpark Euregio Maas-Rhein ist ein grenzüberschreitender Kooperationsverbund im Herzen der Euregio Maas-Rhein, der Regionen aus Belgien, Deutschland und den Niederlanden miteinander verbindet. Er versteht sich nicht als klassischer Naturpark, sondern als gemeinsame Plattform zur Förderung einer nachhaltigen räumlichen und landschaftlichen Entwicklung über nationale Grenzen hinweg. Im Mittelpunkt steht die Sicherung und Weiterentwicklung der landschaftlichen Qualität als gemeinsamer Lebens-, Natur- und Erholungsraum für die Bevölkerung sowie als verbindendes Element der Region.
Ziel des Dreiländerparks ist es, durch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Institutionen und regionalen Akteuren gemeinsame Strategien und Projekte in den Bereichen Landschaftsentwicklung, Klimaanpassung, nachhaltige Landnutzung und grüne Infrastruktur zu entwickeln. Der Verbund dient dabei als Austausch- und Abstimmungsplattform, um grenzüberschreitende Herausforderungen koordiniert anzugehen und die langfristige Entwicklung einer lebenswerten, klimaresilienten und wirtschaftlich starken Euregio Maas-Rhein zu unterstützen.
Da der Dreiländerpark bei der Verwaltung im Fachbereich Raumordnung angesiedelt ist und Herr Jonathan Fryns als Berater des Ministerpräsidenten im Bereich Raumordnung tätig ist, während Frau Annabelle Mockel ebenfalls Beraterin des Ministerpräsidenten im Fachbereich Standortentwicklung ist, erfolgt der Wechsel des effektiven Mitglieds aus technischen und organisatorischen Gründen, um eine inhaltlich und administrativ kohärente Vertretung sicherzustellen.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Keine
4. Gutachten:
Kein Gutachten des Finanzinspektors erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
Keine