Sitzung vom 5. Februar 2026
Erlass der Regierung zur Finanzierung des Start- und Praktikumsbonus 2026 zugunsten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen
1. Beschlussfassung:
Die Regierung gewährt dem Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen zur Finanzierung des Start- und Praktikumsbonus 2026 eine Dotation in Höhe von 245.000,00 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.
Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Gemäß Artikel 35 des Dekretes vom 25. April 2016 über Maßnahmen im Beschäftigungsbereich ist das IAWM seit dem 1. Januar 2016 für die Gewährung und die Verwaltung von Prämien an Arbeitgeber und Auszubildende im Rahmen von Systemen der dualen Ausbildung zuständig.
Aufgrund des Geschäftsführungsvertrages 2021-2025 vom 26. Januar 2021 mit dem Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen, der am 25. Januar 2021 durch das Parlament genehmigt wurde und zuletzt am 18. Dezember 2025 per Nachtrag 3 abgeändert wurde, steht dem IAWM zur Finanzierung der Aufgabe „Auszahlung der Prämien an Arbeitgeber und Auszubildende im Rahmen von Systemen der dualen Ausbildung“ für das Geschäftsjahr 2026 der Betrag von 245.000,00 EUR zu.
In seiner Haushaltsnote vom 12. September 2025 schätzt das IAWM den aktuellen Bedarf für das Jahr 2026 auf 245.000,00 EUR.
Diese Zusatzdotation 2026 ist für Zuwendungen an Betriebe und Lehrlinge in Form des Start- und Praktikumsbonus vorgesehen.
Die Gewährung dieser Zuwendungen erfolgt gemäß dem Königlichen Erlass vom,1. September 2006 über den Start- und den Praktikumsbonus, der zuletzt am 10. November 2017 abgeändert wurde.
3. Finanzielle Auswirkungen:
245.000,00 EUR sind im OB 30 PR 22 ZW 41.42 für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehen.
4. Gutachten:
Das Gutachten des Finanzinspektors vom 30. Januar 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen, insbesondere Artikel 16 Nummer 16, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 11. Dezember 2025.
- Königlicher Erlass vom 1. September 2006 über den Start- und Praktikumsbonus.