Sitzung vom 29. Januar 2026
Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2021 - 2024 vom 22. September 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt den Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2021 - 2024 vom 22. September 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Der Beschluss (EXX/2025/04.12/843) vom 4. Dezember 2025 zur Genehmigung des Nachtrags zum Geschäftsführungsvertrag 2021 - 2024 vom 22. September 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird aufgehoben.
Der Minister für Medien wird beauftragt, dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Abschrift des angepassten Geschäftsführungsvertrags zur Information zukommen zu lassen.
2. Erläuterungen:
Die Regierung hat am 28. Mai 2025 eine Orientierungsnote Zuschusswesen zur Kenntnis genommen. Die in dieser Orientierungsnote enthaltenen Vorschläge zur Optimierung des Zuschusswesens könnten mehrheitlich zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Deshalb hat die Regierung beschlossen, dass Zuschussverträge bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen bzw. verlängert werden sollen. Ansonsten würden sie den neuen Gegebenheiten widersprechen.
Durch vorliegenden Nachtrag wird dies für das Belgische Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft (BRF) umgesetzt.
Das Programmdekret 2025 sieht vor, dass dieser Nachtrag zur einjährigen Verlängerung keine zusätzliche parlamentarische Genehmigung benötigt. Er wird nach Unterschrift durch beide Parteien dem Parlament zur Information übermittelt.
Der Zuschuss für das Jahr 2026 beträgt 6.783.000,00 Euro. Die Kapitaldotation beträgt wie im Vorjahr 200.000,00 Euro.
Die von der Regierung am 4. Dezember 2025 genehmigte Beschlussvorlage enthielt fälschlicherweise einen indexierten Betrag (6.842.400,00 Euro). Diese Summe ist nicht im Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgesehen. Aus diesem Grund wird empfohlen, den Beschluss vom 4. Dezember 2025 aufzuheben und den korrigierten vorliegenden Nachtrag zu verabschieden. Das Vorgehen wurde mit dem BRF abgestimmt.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Ausgaben von 6.983.000,00 Euro zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
4. Gutachten:
- Das Gutachten des Finanzinspektors vom 28. Januar 2026 liegt vor liegt vor.
- Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 28. Januar 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 27. Juni 1986 über das Belgische Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft
- Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;