Sitzung vom 22. Januar 2026
Nachträge zu den Kulturvereinbarungen mit den professionellen Kulturträgern 2026
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt die Nachträge zu den Kulturvereinbarungen der professionellen Kulturträger VoG Agora, VoG Chudoscnik Sunergia, VoG Kulturelles Komitee Eupen, VoG Meakusma, VoG Ars Vitha, VoG Fithe, VoG Compagnie Irene K., VoG Ostbelgien Festival und VoG Eastbelgica für das Jahr 2026 (Förderzeitraum 2025-2029).
Der Minister für Kultur, Sport, Tourismus und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Am 24. Oktober 2024 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit den professionellen Kulturträgern Kulturvereinbarungen für den Förderzeitraum 2025-2029 abgeschlossen. Die Kulturvereinbarungen regeln sowohl die inhaltlichen Zielsetzungen und die einzuhaltenden Auflagen für den Förderzeitraum sowie die Höhe der Pauschalförderung. Gemäß Artikel 17 und Artikel 19 des Dekrets zur Förderung von Kultur vom 18. November 2013 kann einem Kulturveranstalter oder einem Kulturproduzenten eine jährliche modulare Personalpauschale für die Kulturarbeit in Höhe von 21.250 Euro pro Vollzeitäquivalent gewährt werden (indexierte modulare Personalpauschale 2026: 24.052,85 EUR). Die maximale Anzahl der Vollzeitäquivalente richtet sich dabei nach der jeweiligen Einstufungskategorie. Die Höhe der jährlichen modularen Personalpauschale wird in der Kulturvereinbarung festgelegt. Aufgrund der verfügbaren Haushaltsmittel können für 2026 keine neuen modularen Personalpauschalen genehmigt werden.
Darüber hinaus wurde aufgrund der verfügbaren Haushaltsmittel beschlossen, die Pauschalförderung für professionelle Kulturveranstalter und professionelle Kulturproduzenten mit einem Koeffizienten von 0,985297331 zu multiplizieren.
Agora
Das annehmbare Personalkontingent wurde für 2026 auf 7,5 Vollzeitäquivalent für die VoG Agora festgelegt. In Anbetracht der Tatsache, dass die VoG Agora zum 30. Juni 2025 0,5 Vollzeitäquivalent weniger beantragt hatte als im Vorjahr, wurde die modulare Personalpauschale angepasst. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale in Höhe von 180.396,37 für das Jahr 2026 gewährt.
Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Agora “ folgende Pauschalförderung:
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Anzahl kulturelle Aktivitäten 2019, 2022, 2023
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Kategorie
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Grundpauschale
|
Personalpauschale
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Total
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Pauschalförderung mit Koeffizient
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114
|
1
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407.483,56
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180.396,37 EUR
|
587.879,92 EUR
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579.236,52 EUR
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Chudoscnik Sunergia
Das annehmbare Personalkontingent wurde für 2026 auf 9,6 Vollzeitäquivalent für die VoG Chudoscnik Sunergia festgelegt. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale in Höhe von 230.907,35 EUR für das Jahr 2026 gewährt.
Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Chudoscnik Sunergia “ folgende Pauschalförderung:
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Anzahl Veranstal-tungstage 2019, 2022, 2023
|
Anzahl Besucher 2019, 2022, 2023
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Kategorie
|
Grundpauschale
|
Personalpauschale
|
Total
|
Pauschalförderung mit Koeffizient
|
|
104
|
20306
|
1
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339.569,63 EUR
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230.907,35 EUR
|
570.476,98 EUR
|
562.089,45 EUR
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Kulturelles Komitee der Stadt Eupen
Das annehmbare Personalkontingent wurde für 2026 auf 4,92 Vollzeitäquivalent für die VoG Kulturelles Komitee der Stadt Eupen festgelegt. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale in Höhe von 118.340,02 EUR für das Jahr 2026 gewährt.
Dementsprechend ergibt sich für die VoG Kulturelles Komitee der Stadt Eupen folgende Pauschalförderung:
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Anzahl Veranstal-tungstage 2019, 2022, 2023
|
Anzahl Besucher 2019, 2022, 2023
|
Kategorie
|
Grundpauschale
|
Personalpauschale
|
Total
|
Pauschalförderung
mit Koeffizient
|
|
50
|
8048,33
|
5
|
249.017,72 EUR
|
118.340,02 EUR
|
367.357,75 EUR
|
361.956,61 EUR
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Meakusma
Das annehmbare Personalkontingent wurde für 2026 auf 2 Vollzeitäquivalent für die VoG Meakusma festgelegt. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale in Höhe von 48.105,70 EUR für das Jahr 2026 gewährt.
Dementsprechend ergibt sich für die VoG Meakusma folgende Pauschalförderung:
|
Anzahl Veranstal-tungstage 2019, 2022, 2023
|
Anzahl Besucher 2019, 2022, 2023
|
Kategorie
|
Grundpauschale
|
Personal-pauschale
|
Total
|
Pauschalförderung mit Koeffizient
|
|
21
|
5523
|
8
|
181.103,80 EUR
|
48.105,70 EUR
|
229.209,50 EUR
|
225.839,51 EUR
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Ars Vitha
Das annehmbare Personalkontingent wurde für 2026 auf 3,4 Vollzeitäquivalent für die VoG Ars Vitha festgelegt. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale in Höhe von 81.779,69 EUR für das Jahr 2026 gewährt.
Dementsprechend ergibt sich für die VoG Ars Vitha folgende Pauschalförderung:
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Anzahl Veranstal-tungstage 2019, 2022, 2023
|
Anzahl Besucher 2019, 2022, 2023
|
Kategorie
|
Grund-
pauschale
|
Personal-pauschale
|
Total
|
Pauschalförderung mit Koeffizient
|
|
62
|
8013
|
5
|
249.017,73 EUR
|
81.779,69 EUR
|
330.797,42 EUR
|
325.933,81 EUR
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VoG Fithe
Das annehmbare Personalkontingent wurde für 2026 auf 1,65 Vollzeitäquivalent für die VoG Fithe festgelegt. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale in Höhe von 39.687,69 EUR für das Jahr 2026 gewährt.
Dementsprechend ergibt sich für die VoG Fithe folgende Pauschalförderung:
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Anzahl kulturelle Aktivitäten 2019, 2022, 2023
|
Kategorie
|
Grundpauschale
|
Personalpauschale
|
Total
|
Pauschalförderung mit Koeffizient
|
|
93
|
2
|
348.058,87 EUR
|
39.687,20 EUR
|
387.746,07 EUR
|
382.045,17 EUR
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VoG Compagnie Irene K.
Das annehmbare Personalkontingent wurde für 2026 auf 5,33 Vollzeitäquivalent für die VoG Compagnie Irene K. festgelegt. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale in Höhe von 128.201,68 EUR für das Jahr 2026 gewährt.
Dementsprechend ergibt sich für die VoG Compagnie Irene K. folgende Pauschalförderung:
|
Anzahl kulturelle Aktivitäten 2019, 2022, 2023
|
Kategorie
|
Grundpauschale
|
Personalpauschale
|
Total
|
Pauschalförderung mit Koeffizient
|
|
37
|
3
|
192.422,79 EUR
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128.201,68 EUR
|
320.624,48 EUR
|
315.910,43 EUR
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VoG Ostbelgien Festival
Das annehmbare Personalkontingent wurde für 2026 auf 2 Vollzeitäquivalent für die VoG Ostbelgien Festival. festgelegt. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale in Höhe von 48.105,70 EUR für das Jahr 2026 gewährt.
Dementsprechend ergibt sich für die VoG Ostbelgien Festival folgende Pauschalförderung:
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Anzahl Veranstal-tungstage 2019, 2022, 2023
|
Anzahl Besucher 2019, 2022, 2023
|
Kategorie
|
Grundpauschale
|
Personalpauschale
|
Total
|
Pauschalförderung mit Koeffizient
|
|
28
|
5971
|
6
|
226.379,75 EUR
|
48.105,70 EUR
|
274.485,45 EUR
|
270.449,78 EUR
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VoG Eastbelgica
Das annehmbare Personalkontingent wurde für 2026 auf 3 Vollzeitäquivalente für die VoG Eastbelgica. festgelegt. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale in Höhe von 72.158,55 EUR für das Jahr 2026 gewährt.
Dementsprechend ergibt sich für die VoG Eastbelgica. folgende Pauschalförderung:
|
Anzahl Veranstal-tungstage 2019, 2022, 2023
|
Anzahl Besucher 2019, 2022, 2023
|
Kategorie
|
Grundpauschale
|
Personalpauschale
|
Total
|
Pauschalförderung
mit Koeffizient
|
|
22
|
4381
|
8
|
181.103,80 EUR
|
72.158,55 EUR
|
253.262,35 EUR
|
249.538,72 EUR
|
3. Finanzielle Auswirkungen:
Die Förderung der professionellen Kulturträger erfolgt über Ob 40 - Programm 13, Zuweisung 33.29. Die Zuschüsse werden zu 100% als Zwölftel im Jahr 2026 gezahlt.
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Gesamtpauschale
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Agora
|
579.236,52 EUR
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|
Ars Vitha
|
325.933,81 EUR
|
|
Chudoscnik Sunergia
|
562.089,45 EUR
|
|
Compagnie Irene K.
|
315.910,43 EUR
|
|
Fithe
|
382.045,17 EUR
|
|
Kulturelles Komitee
|
361.956,61 EUR
|
|
Meakusma
|
225.839,51 EUR
|
|
Ostbelgien Festival
|
270.449,78 EUR
|
|
Eastbelgica
|
349.538,72 EUR
|
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TOTAL
|
3.272.999,99 EUR
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4. Gutachten:
- Das Gutachten des Finanzinspektors vom 12. Januar 2026 liegt vor.
- Das Einverständnis des Haushaltsministers vom 16. Januar liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret zur Förderung von Kultur vom 18. November 2013
- Erlass der Regierung vom 22. Mai 2014 zur Ausführung des Dekrets vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen