Sitzung vom 22. Januar 2026

Nachträge zu den Kulturvereinbarungen mit den professionellen Kulturträgern 2026

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Nachträge zu den Kulturvereinbarungen der professionellen Kulturträger VoG Agora, VoG Chudoscnik Sunergia, VoG Kulturelles Komitee Eupen, VoG Meakusma, VoG Ars Vitha, VoG Fithe, VoG Compagnie Irene K., VoG Ostbelgien Festival und VoG Eastbelgica für das Jahr 2026 (Förderzeitraum 2025-2029).

Der Minister für Kultur, Sport, Tourismus und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 24. Oktober 2024 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit den professionellen Kulturträgern Kulturvereinbarungen für den Förderzeitraum 2025-2029 abgeschlossen. Die Kulturvereinbarungen regeln sowohl die inhaltlichen Zielsetzungen und die einzuhaltenden Auflagen für den Förderzeitraum sowie die Höhe der Pauschalförderung. Gemäß Artikel 17 und Artikel 19 des Dekrets zur Förderung von Kultur vom 18. November 2013 kann einem Kulturveranstalter oder einem Kulturproduzenten eine jährliche modulare Personalpauschale für die Kulturarbeit in Höhe von 21.250 Euro pro Vollzeitäquivalent gewährt werden (indexierte modulare Personalpauschale 2026: 24.052,85 EUR). Die maximale Anzahl der Vollzeitäquivalente richtet sich dabei nach der jeweiligen Einstufungskategorie. Die Höhe der jährlichen modularen Personalpauschale wird in der Kulturvereinbarung festgelegt. Aufgrund der verfügbaren Haushaltsmittel können für 2026 keine neuen modularen Personalpauschalen genehmigt werden.

Darüber hinaus wurde aufgrund der verfügbaren Haushaltsmittel beschlossen, die Pauschalförderung für professionelle Kulturveranstalter und professionelle Kulturproduzenten mit einem Koeffizienten von 0,985297331 zu multiplizieren.

Agora

Das annehmbare Personalkontingent wurde für 2026 auf 7,5 Vollzeitäquivalent für die VoG Agora festgelegt. In Anbetracht der Tatsache, dass die VoG Agora zum 30. Juni 2025 0,5 Vollzeitäquivalent weniger beantragt hatte als im Vorjahr, wurde die modulare Personalpauschale angepasst. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale in Höhe von 180.396,37 für das Jahr 2026 gewährt.

Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Agora “ folgende Pauschalförderung:

Anzahl kulturelle Aktivitäten 2019, 2022, 2023

Kategorie

Grundpauschale

Personalpauschale

Total

Pauschalförderung mit Koeffizient

                        114

1

407.483,56

180.396,37 EUR

587.879,92 EUR

 579.236,52 EUR

 

 

 

 

 

 

 

Chudoscnik Sunergia

Das annehmbare Personalkontingent wurde für 2026 auf 9,6 Vollzeitäquivalent für die VoG Chudoscnik Sunergia festgelegt. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale in Höhe von 230.907,35 EUR für das Jahr 2026 gewährt.

Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Chudoscnik Sunergia “ folgende Pauschalförderung:

Anzahl Veranstal-tungstage 2019, 2022, 2023

Anzahl Besucher 2019, 2022, 2023

Kategorie

Grundpauschale

Personalpauschale

Total

Pauschalförderung mit Koeffizient

                        104

20306

1

339.569,63 EUR

230.907,35 EUR

570.476,98 EUR

 562.089,45 EUR

 

 

 

 

 

 

Kulturelles Komitee der Stadt Eupen

Das annehmbare Personalkontingent wurde für 2026 auf 4,92 Vollzeitäquivalent für die VoG Kulturelles Komitee der Stadt Eupen festgelegt. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale in Höhe von 118.340,02 EUR für das Jahr 2026 gewährt.

Dementsprechend ergibt sich für die VoG Kulturelles Komitee der Stadt Eupen folgende Pauschalförderung:

Anzahl Veranstal-tungstage 2019, 2022, 2023

Anzahl Besucher 2019, 2022, 2023

Kategorie

Grundpauschale

Personalpauschale

Total

Pauschalförderung

mit Koeffizient

50

8048,33

5

249.017,72 EUR

118.340,02 EUR

367.357,75 EUR

 361.956,61 EUR

 

 

 

 

 

 

 

Meakusma

Das annehmbare Personalkontingent wurde für 2026 auf 2 Vollzeitäquivalent für die VoG Meakusma festgelegt. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale in Höhe von 48.105,70 EUR für das Jahr 2026 gewährt.

Dementsprechend ergibt sich für die VoG Meakusma folgende Pauschalförderung:

Anzahl Veranstal-tungstage 2019, 2022, 2023

Anzahl Besucher 2019, 2022, 2023

Kategorie

Grundpauschale

Personal-pauschale

Total

Pauschalförderung mit Koeffizient

21

5523

8

181.103,80 EUR

48.105,70 EUR

229.209,50 EUR

 225.839,51 EUR

 

 

 

 

 

 

 

Ars Vitha

Das annehmbare Personalkontingent wurde für 2026 auf 3,4 Vollzeitäquivalent für die VoG Ars Vitha festgelegt. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale in Höhe von 81.779,69 EUR für das Jahr 2026 gewährt.

Dementsprechend ergibt sich für die VoG Ars Vitha folgende Pauschalförderung:

Anzahl Veranstal-tungstage 2019, 2022, 2023

Anzahl Besucher 2019, 2022, 2023

Kategorie

Grund-

pauschale

Personal-pauschale

Total

Pauschalförderung mit Koeffizient

62

8013

5

249.017,73 EUR

81.779,69 EUR

330.797,42 EUR

325.933,81 EUR

 

 

 

 

 

 

 

VoG Fithe

Das annehmbare Personalkontingent wurde für 2026 auf 1,65 Vollzeitäquivalent für die VoG  Fithe festgelegt. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale in Höhe von 39.687,69 EUR für das Jahr 2026 gewährt.

Dementsprechend ergibt sich für die VoG Fithe folgende Pauschalförderung:

Anzahl kulturelle Aktivitäten 2019, 2022, 2023

Kategorie

Grundpauschale

Personalpauschale

Total

Pauschalförderung mit Koeffizient

                        93

2

348.058,87 EUR

39.687,20 EUR

387.746,07 EUR

 382.045,17 EUR

 

 

 

 

 

 

 

VoG Compagnie Irene K.

Das annehmbare Personalkontingent wurde für 2026 auf  5,33 Vollzeitäquivalent für die VoG  Compagnie Irene K. festgelegt. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale in Höhe von 128.201,68 EUR für das Jahr 2026 gewährt.

Dementsprechend ergibt sich für die VoG Compagnie Irene K. folgende Pauschalförderung:

Anzahl kulturelle Aktivitäten 2019, 2022, 2023

Kategorie

Grundpauschale

Personalpauschale

Total

Pauschalförderung mit Koeffizient

                        37

3

192.422,79 EUR

128.201,68 EUR

320.624,48 EUR

 315.910,43 EUR

 

 

 

 

 

 

 

VoG Ostbelgien Festival

Das annehmbare Personalkontingent wurde für 2026 auf 2 Vollzeitäquivalent für die VoG  Ostbelgien Festival. festgelegt. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale in Höhe von 48.105,70 EUR für das Jahr 2026 gewährt.

Dementsprechend ergibt sich für die VoG Ostbelgien Festival folgende Pauschalförderung:

Anzahl Veranstal-tungstage 2019, 2022, 2023

Anzahl Besucher 2019, 2022, 2023

Kategorie

Grundpauschale

Personalpauschale

Total

Pauschalförderung mit Koeffizient

                        28

5971

6

226.379,75 EUR

48.105,70 EUR

274.485,45 EUR

 270.449,78 EUR

 

 

 

 

 

 

 

VoG Eastbelgica

Das annehmbare Personalkontingent wurde für 2026 auf  3 Vollzeitäquivalente für die VoG  Eastbelgica. festgelegt. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale in Höhe von 72.158,55 EUR für das Jahr 2026 gewährt.

Dementsprechend ergibt sich für die VoG Eastbelgica. folgende Pauschalförderung:

Anzahl Veranstal-tungstage 2019, 2022, 2023

Anzahl Besucher 2019, 2022, 2023

Kategorie

Grundpauschale

Personalpauschale

Total

Pauschalförderung

mit Koeffizient

22

4381

8

181.103,80 EUR

72.158,55 EUR

253.262,35 EUR

 249.538,72 EUR

 

 

 

 

 

 

 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Förderung der professionellen Kulturträger erfolgt über Ob 40 - Programm 13, Zuweisung 33.29. Die Zuschüsse werden zu 100% als Zwölftel im Jahr 2026 gezahlt.

 

Gesamtpauschale

Agora

579.236,52 EUR

Ars Vitha

325.933,81 EUR

Chudoscnik Sunergia

562.089,45 EUR

Compagnie Irene K.

315.910,43 EUR

Fithe

382.045,17 EUR

Kulturelles Komitee

361.956,61 EUR

Meakusma

225.839,51 EUR

Ostbelgien Festival

270.449,78 EUR

Eastbelgica

349.538,72 EUR

TOTAL

3.272.999,99 EUR

 

4. Gutachten:

  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 12. Januar 2026 liegt vor.
  • Das Einverständnis des Haushaltsministers vom 16. Januar liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret zur Förderung von Kultur vom 18. November 2013
  • Erlass der Regierung vom 22. Mai 2014 zur Ausführung des Dekrets vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen