Sitzung vom 8. Januar 2026
Vertrag 2026 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Marienheim“ sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Marienheim“
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt den Vertrag 2026 zu den Angeboten des Wohn- und Pflegezentrums für Senioren „Marienheim“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026.
Die Regierung gewährt dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Marienheim“ einen globalen Zuschuss in Höhe von 6.018.949,00 € und verabschiedet den entsprechenden Erlass.
Die Ministerin für Familie; Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Seit 2024 ist die dekretal bis 2028 festgelegte Unterstützungskapazität von 82 % für die erhöhte Unterstützungskategorie, 13 % für die geringe Unterstützungskategorie und 5 % für die Kurzaufenthalte in allen Wohn- und Pflegezentren gänzlich umgesetzt. Gleichzeitig wird die Finanzierung aller WPZS harmonisiert. Es gibt keinen Unterschied mehr zwischen den öffentlichen und den privaten Einrichtungen bezüglich ihrer Finanzierung.
Das mit der Kompetenzübernahme gesteckte Ziel „gleiche Leistung, gleiche Finanzierung“ wurde durch die Angleichung des Bewohnerprofils und der Tagespauschalen in allen WPZS frühzeitig erreicht.
Mit dem Erlass vom 6. Juni 2024 zur Festlegung gewisser Finanzierungsmodalitäten der Wohn- und Pflegezentren für Senioren für die Jahre 2024 bis 2029 wurde im August 2024 ein Zuschuss von 34 Millionen Euro ausbezahlt, auf alle WPZS verteilt. Dadurch wird beispielsweise die Einstellung zusätzlicher Alltagsbegleiter und Wohnbereichshilfen gesichert.
Die WPZS verfügen mit dem einmaligen Pauschalzuschuss über eine gesicherte finanzielle Liquidität und Planungssicherheit für die Jahre 2024 bis 2029. Beiliegende Tabelle zeigt für das Marienheim die Beträge, die in 2024 über den Vertrag geregelt wurden, sowie für das Jahr 2026 die Beträge, die zum einen über den Finanzierungserlass abgewickelt werden und zum anderen über den Vertrag 2026.

Bis auf den Posten „Angleichung der Tagespauschalen“ werden in 2027 die effektiv genutzten Mittel aller Zuschüsse des Finanzierungserlasses geprüft werden. Eine definitive Abrechnung der ausgezahlten Zuschüsse über den Finanzierungserlass 2024-2029 wird in 2030 durchgeführt und etwaige Nachzahlungen oder Rückforderungen getätigt werden müssen.
Um das Prinzip „gleiche Leistung, gleiche Finanzierung“ zu gewährleisten wurden die Tagespauschalen für alle WPZS mit dem Finanzierungserlass 2024-2029 angeglichen. Der Differenzbetrag, der durch diese Angleichung entsteht (die Differenz zwischen den „alten“ Tagespauschalen und den angeglichenen Pauschalen) wurde über den Finanzierungserlass bereits in 2024 an die WPZS ausbezahlt und wird vom bewohnerbezogenen Zuschuss „mit angeglichenen Tagespauschalen“ 2026 abgezogen. Für das Marienheim beläuft sich die Angleichung der alten Pauschalen an die neuen Pauschalen auf 52.672,60 €.
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Bewohnerbezogener Zuschuss
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6.071.620,99 €
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Zuschuss zur Angleichung der Pauschalen
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52.672,60 €
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Total (aufgerundet)
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6.018.949,00 €
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Die Nutzung des Zuschusses des Postens „Angleichung der Tagespauschalen“ über den Finanzierungserlass 2024-2029 wird mit der Überprüfung der Vertragserfüllung 2026 abgerechnet. Auf Grund der in 2026 erreichten Belegungstage in den erhöhten und geringen Unterstützungskategorien sowie in den Kurzaufenthalten wird die Vertragserfüllung geprüft. Für jeden fehlenden Belegungstag wird in 2027 die entsprechende Tagespauschale zurückgefordert.
Mit dem Erlass vom 29. Februar 2024 zur Festlegung von Mindestpersonalnormen in den WPZS treten die neuen Vorgaben in Kraft und die WPZS mussten sich Gedanken machen, wie sie diese entsprechend in die Arbeitsorganisation ihrer Häuser übertragen. Durch den Fachkräftemangel sinkt die Anzahl zur Verfügung stehender qualifizierter Gesundheitsdienstleister. Die neuen Qualitätsnormen ermöglichen den Wohn- und Pflegezentren für Senioren ihre Organisation neu zu denken und neue Funktionen einzuführen, die die tägliche Begleitung der Bewohner übernehmen. Fachkräfte sollen gezielt und prioritär in ihrem Kompetenzbereich eingesetzt werden.
Diese Modalitäten sind in den Verträgen für das Jahr 2026 festgehalten.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr: 2026
Finanzstelle: 50.17
Finanzposition: 33.00
Zuschuss: 6.018.949,00 €
4. Gutachten:
Das Gutachten des Finanzinspektors vom 06. Januar 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.
- Erlass der Regierung vom 6. Juni 2024 zur Festlegung gewisser Finanzierungsmodalitäten der Wohn- und Pflegezentren für Senioren für die Jahre 2024 bis 2029.
- Erlass der Regierung vom 29. Februar 2024 zur Festlegung von Mindestpersonalnormen in Wohn- und Pflegezentren für Senioren.
- Vertrag 2026 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Marienheim“ für die Angebote der Wohn- und Pflegezentren für Senioren.