Sitzung vom 8. Januar 2026

Vivias Interkommunale Eifel - Psychiatrisches Pflegewohnheim Jahreszuschuss 2026

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Vivias Interkommunale Eifel für das Psychiatrische Pflegewohnheim für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026.

Die Regierung gewährt der Vivias Interkommunale Eifel für das Psychiatrische Pflegewohnheim, Zum Walkerstal 15 in 4750 Bütgenbach einen Zuschuss in Höhe von 1.609.694,00 EUR für das Jahr 2026 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Psychiatrische Pflegewohnheim (PPH) ist mit der allgemeinen multidisziplinären psychosozialen Betreuung und Pflege von Erwachsenen mit stabilisierter chronisch psychiatrischer Erkrankung beauftragt.

Das PPH bietet für Erwachsene eine Pflege und Wohnbetreuung an, bestehend aus psychologischen, sozialen, tagesstrukturierenden und medizinischen Angeboten.

Ziel der Betreuung ist es, entsprechend den Möglichkeiten und Fähigkeiten eines jeden Bewohners, größtmögliche Autonomie zu fördern und die weitere Stabilisierung des Krankheitsbildes zu begünstigen.

Der bewohnerbezogene Zuschuss, welcher mittels Tagespauschale finanziert wird, beläuft sich auf 1.540.884,00 EUR.

Dieser wird wie folgt berechnet: Ausgehend vom Tagessatz für den bewohnerbezogenen Zuschuss 2025 von 138,98 EUR wurde dieser um 1,25% erhöht und mit der Anzahl Betten (30) sowie mit der Anzahl Tage (365) multipliziert.

Somit ergibt sich ein Tagessatz 2026 von 140,72 EUR.

Darüber hinaus wurde dem PPH ein personalbezogener Zuschuss für das Karriereende über 33.954,36 EUR gewährt. Dieser errechnet sich aufgrund des Betrags des Vorjahrs, erhöht um 1,25 %.

Wie bereits im Jahr 2024 durch die Regierung beschlossen, wurde dem PPH zur Harmonisierung der Finanzierung von leitenden Funktionen zusätzliche Mittel zur Verfügung zu gestellt. Diese wurden für das Jahr 2026 um 1,25 % erhöht und betragen somit 34.855,31 EUR.

Laut vorliegendem Vertrag wird der Vivias Interkommunale Eifel für das Psychiatrische Pflegewohnheim somit für das Jahr 2026 ein Gesamtzuschuss in Höhe von 1.609.694,00 EUR gewährt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:             2026
Finanzstelle:                50.16
Finanzposition:           45.53

Zuschuss:       1.609.694,00€

4. Gutachten:

  • Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 18. Dezember 2025 liegt vor. (falls erforderlich)
  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 18. Dezember 2025 liegt vor. (falls erforderlich)

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 22. April 2024 über die mentale Gesundheit.
  • Vertrag 2026 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Vivias – Interkommunale Eifel für das Psychiatrische Pflegewohnheim.