Sitzung vom 8. Januar 2026

Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der SOS-Hilfe VoG für das Jahr 2026 sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die SOS-Hilfe VoG, Nöretherstraße 53 in 4700 Eupen für den Bereich Soziales für das Jahr 2026 sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die SOS-Hilfe VoG, Nöretherstraße 53 in 4700 Eupen für das Angebot der Familien- und Seniorenhilfe für das Jahr 2026

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag mit der SOS-Hilfe VoG für das Jahr 2026.

Die Regierung gewährt der SOS-Hilfe VoG, Nöretherstraße 53 in 4700 Eupen einen Zuschuss in Höhe von 1.165.155,00 Euro für den Bereich Soziales für das Jahr 2026 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Die Regierung gewährt der SOS-Hilfe VoG, Nöretherstraße 53 in 4700 Eupen einen Zuschuss in Höhe von 730.502,00 Euro für die Aufgaben im Bereich der Familien- und Seniorenhilfe für das Jahr 2026 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die SOS-Hilfe VoG erbringt Leistungen im Bereich der hauswirtschaftlichen und handwerklichen Hilfe, der sozialen Hilfe und der Bekämpfung von Armut. Die Leistungen werden vorrangig Personen gewährt, die sich aufgrund ihrer sozio-familiären oder finanziellen Situation in einer Notlage befinden.

Die folgenden Tätigkeiten der VoG werden bezuschusst:

  • Hauswirtschaftliche Dienstleistungen;
  • Handwerkliche Dienstleistungen in der Renovation und im Gartenbereich;
  • Möbellager, Umzüge und Transporte;
  • Elektroreparaturservice;
  • Soziale Wäscherei “Die Waschbären”;
  • Sozialbetrieb „Fahrradwerkstatt“;
  • Verschiedene projektbezogene Tätigkeiten;
  • Sozial-beruflicher Integrationsbetrieb.

Ab dem 1. Januar 2026 wird die SOS-Hilfe VoG darüber hinaus das Angebot der Familien- und Seniorenhilfe gemäß Artikel 10 des Dekretes vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege erbringen.

Laut Artikel 52 und 53 des Dekretes vom 13. Dezember 2018 bewilligt die Regierung ein jährliches Stundenpaket für Dienstleister der Familien- und Seniorenhilfe.

Durch den vorliegenden Vertrag wird das zur Verfügung stehende Stundenkapital, sowie die im Rahmen des Dekretes zu erfüllenden Aufgaben und die entsprechenden Qualitätskriterien geregelt. Auch die Bezuschussung sowie die Auszahlungsmodalitäten werden klar definiert.

Für das Jahr 2026 wird dem Dienst das folgende Stundenkapital in der Familien- und Seniorenhilfe genehmigt:

  • 14.500 Dienstleistungsstunden beim Kunden,
  • 587,5 Stunden für Weiterbildung,
  • 636 Stunden für die Koordination, berechnet auf Basis von 2,5 % der geleisteten Stunden beim Kunden.

Die Bezuschussung des genehmigten Stundenkapitals basiert auf vier verschiedenen Stundensätzen pro Berufskategorie gemäß der Anlage 1 des vorliegenden Vertrages. Die Stundensätze setzen sich aus einem Basissatz, einem Zusatz nach Dienstalter sowie einem Zusatz für außergewöhnliche Stunden (Wochenenden und Abendstunden) zusammen.

Für das vereinbarte Stundenkapital in der Familien- und Seniorenhilfe (beim Kunden, Weiterbildungs- und koordinationsstunden) erhält der Dienst einen Zuschuss in Höhe von 592.488,64 Euro.

Der Dienst erhält außerdem einen Pauschalzuschuss für Umrahmungskosten der Familien und Seniorenhelfer in Höhe von 138.013,34 Euro.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die SOS-Hilfe VoG erhält im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Jahr 2026 einen Gesamtzuschuss in Höhe von 1.895.657,00 Euro zur Durchführung der Aufgaben, wie sie im Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der SOS-Hilfe VoG für das Jahr 2026 aufgeführt sind.

Dieser setzte sich zusammen aus:

  • Einem Gesamtzuschuss für den Bereich Soziales an die SOS-Hilfe VoG in Höhe von 1.165.155,00 Euro. Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2026, OB 50, Pr.15, Zw. 33.01.
  • Einem Gesamtzuschuss für das Angebot der Familien und Seniorenhilfe an die SOS-Hilfe VoG für das Jahr 2026 beläuft sich aufgerundet somit auf insgesamt 730.502,00 Euro. Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2026, OB 50, Pr.17, Zw. 33.00.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 18. Dezember 2025 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57 und Artikel 104 und Artikel 105, so wie es zuletzt abgeändert wurde;
  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege, zuletzt abgeändert am 24. Februar 2025;
  • Dekret vom 10. Dezember 2025 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2026;
  • Erlass der Exekutive vom 21. August 1991 zwecks Festlegung der Nutznießerbeiträge bei anerkannten Familien- und Seniorenhilfsdiensten, zuletzt abgeändert am 20. Juli 2023;
  • Erlass der Regierung vom 22. Juni 2001 zur Festlegung der Bemessungsgrundlagen für Personalzuschüsse im Sozial- und Gesundheitsbereich, zuletzt abgeändert am 6. Februar 2025;
  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, so wie er zuletzt abgeändert wurde;
  • Rahmenabkommen 2020-2024 vom 2. Mai 2019 für den nichtkommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.